Gegenstand der Abmahnung

Am 20.12.2019 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der Motion E-Services GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Neef. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Produktbildes der Abmahnerin.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Motion E-Services GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Christian Neef führt aus, dass seine Mandantin Teil einer Unternehmensgruppe sei, welche auf dem Sektor des Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig sei.

 

In diesem Zusammenhang lasse sie für die von der Unternehmensgruppe angebotenen Waren professionelle Fotografien anfertigen, um damit die jeweiligen Produkte zu bewerben. Diese Tätigkeit biete sie auch für dritte Unternehmen, wie beispielsweise die Motion E-Commerce GmbH.

 

Die Abmahnerin habe nunmehr feststellen müssen, dass der abgemahnte über seinen Shop bei eBay-Kleinanzeigen eine Jacke der Marke „Dreimaster“ bewerbe und/oder vertreibe, die unter Verwendung der Originalfotografie seiner Mandantin.

 

Bei der von dem Abgemahnten unberechtigt verwendeten Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk, an dem die alleinigen Verwertungsrechte der Motion E-Services GmbH zustehen würden. Durch die Verwendung würden die Nutzungsrechte und durch die fehlende Urhebernennung würde gegen § 13 UrhG verstoßen.

 

Er werde nunmehr aufgefordert, die streitgegenständliche Fotografie unverzüglich zu entfernen und bis spätestens zum 6.1.2020 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwaltsgebühren werden zunächst nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 € geltend gemacht. Der Betrag werde sich noch um Schadensersatz- und Testkaufkosten erhöhen, nachdem der Abgemahnte Auskunft erteilt habe.

Abmahnung Motion E-Services GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Stand: 12/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.