Gegenstand der Abmahnung

Am 10.08.2016 hat Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen im Auftrag der Firma MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung an der Marke „Blue Ocean“ ausgesprochen.

 

Rechtsanwalt van Maele führt aus, dass seine Mandantin in der gesamten BRD und auch in der EU von ihr hergestellte Parfümdüfte vertreibe. Sie sei ferner Inhaberin einer Vielzahl von geschützten Kennzeichen, unter denen die Parfümdüfte vertrieben werden würden. U.a. sei die MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH auch Inhaberin der deutschen Marke „Blue Ocean“ Markennummer 39532586, die am 09.08.1995 angemeldet und am 28.06.1996 eingetragen worden sei. Die Marke stünde in Kraft, so Rechtsanwalt Marcel van Maele. Seine Mandantin würde seit der Markenanmeldung unter der Bezeichnung „Blue Ocean“ einen Herren- und Damenduft an Großhändler vertreiben, die diese Produkte u.a. über das Internet anbieten würden.

 

MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH Abmahnung

Weiter heißt es, dass die Abmahnerin nunmehr davon Kenntnis gelangt habe, dass der Abgemahnte über seinen Onlineshop ein Eau de Toilette unter der Bezeichnung „Ocean Blue“ anbieten würde. Der Vertrieb eines derartigen Produktes mit der auf dem Produkt deutlich kennzeichenmäßig angebrachten Kennzeichnung „Ocean Blue“ stelle eine eklatante Verletzung der zu Gunsten der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH streitenden Markenrechte gem. § 14 Absatz 2 Ziffer 2 MarkenG dar. Nach einhelliger Rechtsprechung sei die Vertauschung von einzelnen Wortbestandteilen einer ansonsten identischen Kennzeichnung, hier „Ocean Blue“ statt „Blue Ocean“ ohne weiteres verwechslungsfähig, zumal hier Produktidentität vorliegen würde.

 

Der Abgemahnte sei aufgefordert, den Vertrieb eines derartigen Produkts ebenso wie die Bewerbung hierfür mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Da in markenrechtlichen Auseinandersetzungen die Wiederholungsgefahr vermutet werde, habe der Abgemahnte nach ständiger Rechtsprechung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Hierfür würde ihm eine Frist bis zum 17.08.2016 gesetzt werden.

 

Ferner sei er sowohl aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wie auch aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag dazu verpflichtet, die Kosten seiner Inanspruchnahme zu übernehmen, so Rechtsanwalt Marcel van Maele. Berechnet werden diese nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € und summieren sich auf 1.531,90 € netto. Dem Eingang der Kosten ebenso wie den zu erteilenden Auskünften würde er innerhalb der gleichen Frist entgegen sehen. Der Bevollmächtigte der Abmahnerin dürfe darauf hinweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Streitwert einer markenrechtlichen Verletzung bei einer unbenutzten deutschen Marke regelmäßig nicht unter 50.000,00 € liegen würde. Die Marken „Blue Ocean“ seiner Mandantin sei indessen seit ihrer Eintragung umfangreich genutzt worden und sie erziele hiermit heute wie in der Vergangenheit ganz erhebliche Umsätze.

 

Die Schadensersatzansprüche seiner Mandantin würde Rechtsanwalt van Maele beziffern, sobald die geforderten Auskünfte, zu deren Erteilung der Abgemahnte rechtlich bekanntlich verpflichtet sei, vorliegen würden.

Abmahnung MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Blue Ocean“

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 08/2016

Weitere bekannt gewordene Abmahnungen der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH:

  • Abmahnung vom 08.02.2023 wegen markenverletzenden Vertriebes von Parfüm „Night Blue„: Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 15.02.2023, Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 50.000 EUR, mithin iHv. 2.002,41 EUR gefordert.
  • Abmahnung vom 08.02.2023 wegen markenverletzenden Vertriebes von Parfüm „Blue Ocean„: Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 15.02.2023, Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 50.000 EUR, mithin iHv. 2.002,41 EUR gefordert.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.