Gegenstand der Abmahnung

Die Fotografin Natalie Cichara hat am 16.11.2015 durch die Meibers Rechtsanwälte, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotografien von ihr aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Johannes Meibers, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Abmahnerin Fotografin sei und Urheberin und Inhaberin der ausschließlichen Rechte an den in dem Schreiben als Screenshots dargestellten Fotografien sei. Fotografien würden gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 Abs. 1 UrhG urheberrechtlichen Schutz genießen. Frau Natalie Cichara habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte die abgebildeten Fotografien auf seiner Internetseite nutze, ohne über die dafür erforderliche Zustimmung der Abmahnerin zu verfügen.

 

Die Abmahnung von Frau Natalie Cichara

Durch die unerlaubte Nutzung der Fotografien auf seiner Internetseite nehme der abgemahnte urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen vor, durch welche die ausschließlichen Rechte seiner Mandantin, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19 a UrhG verletzt werden würden, so Rechtsanwalt Meibers. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausschlaggebend sei, ob der Abgemahnte die Rechtslage im Hinblick auf die Fotografien gekannt habe oder nicht. Die der Natalie Cichara zustehenden Ansprüche würden auch durch fahrlässiges Verhalten oder sogar verschuldensunabhängig ausgelöst werden. Ferner sei es nicht maßgeblich, wer die Fotografien in der Internetseite des Abgemahnten eingebunden habe, da dieser als Seitenbetreiber in jedem Fall unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Zugänglichmachung als Anspruchsgegner der Abmahnerin heranzuziehen sei.

 

Die von Frau Natalie Cichara geltend gemachten Ansprüche

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass aufgrund der von dem Empfänger des Abmahnschreibens begangenen Urheberrechtsverletzung der Abmahnerin Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die streitgegenständlichen Bilder sofort von seiner Internetseite zu entfernen und bis zum 25.11.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus soll er ebenfalls bis zum 25.11.2015 schriftlich zu Händen des Bevollmächtigten der Fotografin Natalie Cichara folgende Fragen beantworten:

 

– An welchen Stellen (z.B. Internetseite, eBay, Amazon etc. wurden die Fotografien genutzt?

 

– Wann wurden die Fotografien ins Internet gestellt?

 

– Wann wurden die Fotografien wieder entfernt?

 

– Woher wurden die Fotografien bezogen?

 

Nach erfolgter Auskunft würde eine konkrete Schadensberechnung erfolgen. Der Abgemahnte wird am Ende des Schreibens darauf hingewiesen, dass die Meibers Rechtsanwälte ihrer Mandantin nach fruchtlosem Fristablauf empfehlen würden, die ihr zustehenden Ansprüche ohne weitere Vorankündigung gerichtlich durchzusetzen. Weitere Ansprüche würden vorbehalten bleiben.

Abmahnung Natalie Cichara

wegen Urheberrechtsverletzung (Foto)

vertreten durch Rechtsanwälte Meibers

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.