Mir liegt ein Abmahnschreiben der Kanzlei von Boetticher, Widenmayerstraße 6, 80538 München vom 28.09.2016 vor, das diese im Auftrag der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. gesandt haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Güntzer.

 

Dieser teilt in dem Schreiben mit, dass sein Mandant ihn beauftragt habe, seine rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Aufklebern/Stickern mit der Marke „Naturland“ bzw. „Naturland Fair“ durch den Abgemahnten wahrzunehmen.

Der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V.

Der Abmahner sei eine der bedeutendsten Organisationen des anerkannt ökologischen Landbaus in Deutschland und gehöre weltweit zu den großen Zertifizierungsorganisationen für Naturprodukte. Der Verein sei seit mehr als 30 Jahren unter dem Kennzeichen „Naturland“ in Deutschland tätig. Der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. sei u.a. Inhaber der Wort-/Bildmarke „Naturland“ (DE 30 2013 044 943 / DE 305 09 647), welche in Deutschland und weltweit in einer Vielzahl von Ländern geschützt sei, sowie der Wort-/Bildmarke „Naturland Fair“ (DE 30 2010 008 936), die ebenfalls u.a. in Deutschland geschützt sei. Markenschutz bestünde u.a. für Natur- und Ökoprodukte aller Art, so Rechtsanwalt Dr. Güntzer.

 

Weiter teilen die Rechtsanwälte von Boetticher aus München mit, dass ihr Mandant Inhaber mehrerer Internet-Domains mit dem Bestandteil „Naturland“ und genieße in Deutschland seit 1982 an der Bezeichnung „Naturland“ Namensschutz gemäß § 12 BGB.

Markenrechtsverletzung an Marke „Naturland“ als Abmahngrund

Der Abmahner habe kürzlich davon Kenntnis erlangt, dass der Abgemahnte Aufkleber/Sticker, die mit der Wort-/Bildmarke „Naturland“, sowie Aufkleber/Sticker, die mit der Wort-/Bildmarke „Naturland Fair“ versehen seien, auf eBay zum Verkauf anbieten würde. Das Verhalten des Abgemahnten würde die Namens-, Unternehmenskennzeichen- und Markenrechte des Abmahners verletzen. Im Übrigen sei dieses Verhalten wettbewerbswidrig.

 

Rechtsanwalt Dr. Joachim Güntzer schreibt, dass seinem Mandanten im Hinblick darauf Unterlassungs-, Beseitigung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten zustehen. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, den Verkauf der Aufkleber/Sticker ab sofort zu unterlassen und bis zum 06.10.2016 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter habe er die Kosten der Abmahnung in Höhe von 2.402,00 EUR netto (Gegenstandswert: 125.000,00 EUR) zu erstatten.

 

Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen – kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Sie haben eine Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. Abmahnung wegen Verwendung der Marke „Naturland“ durch die Rechtsanwälte Boettcher erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Senden Sie mir hierzu einfach das Abmahnschreiben vollständig zu. Ich schaue mir dieses an und melde mich so schnell es geht zurück.

Abmahnung Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V.

 

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Naturland“

 

vertreten durch Rechtsanwälte von Boetticher

 

Stand: 09/2016

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!