Gegenstand der Abmahnung

Die Firma NE-Soft 24 GmbH hat am 23.03.2016 durch Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Mit diesem Abmahnschreiben teilt der Bevollmächtigte mit, dass seine Mandantin über ihre Geschäftsadresse, aber auch über die Internetplattform eBay Software vertreiben würde, insbesondere solche Software der Firma TRUSTED SOFTWARE, die sich gegenüber der Vielzahl von Angeboten für Microsoft-Lizenzkeys etc., die derzeit sowohl auf der eBay-Plattform wie auch auf anderen Verkaufsplattformen zu finden seien, dadurch auszeichnen würde, dass es ich um legale Software handeln würde, die dem Kunden nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH die erforderliche Dokumentation zur Verfügung stellen würde, während dies bei den vorerwähnten anderen Angeboten regelmäßig nicht der Fall sei.

 

Die Abmahnung NE-Soft 24 GmbH

Der Abgemahnte würde auf der Handelsplattform eBay.de ebenfalls Software für Microsoft-Produkte vertreiben, so dass zwischen diesem und der Abmahnerin ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis bestehen würde.

 

Rechtsanwalt van Maele informiert, dass ihm nunmehr ein eBay-Verkaufsangebot des Abgemahnten vorliegen würde. Dort würde er einen „Windows 7 Professional inkl. SP1 32 Bit 64 Bit OEM Key Lizenz Windows 10 Win7“ zum Verkauf anbieten. Ein solches Produkt sei von einem Testkäufer am 08.03.2016 erworben und diesem per elektronischer Post zugesandt worden. Dieser Testkäufer habe lediglich einen Produktkey von dem Abgemahnten erhalten. Der Verkauf derartiger „Lizenzen“ per Übersendung lediglich eines Produktkeys sei indessen aus mehreren Gesichtspunkten urheberrechtlich unzulässig. Der Verkauf solcher Produktkeys sei darüber hinaus gegenüber den angesprochenen Verbraucherkreisen auch irreführend gem. §§ 3, 5, 5a UWG.

 

Es wird moniert, dass der Abgemahnte den angesprochenen Interessenten eines solchen Angebotes darüber täuschen würde, dass der Verbraucher nicht hinreichend darüber informiert werde, wie die Rechte zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Programms ausgestaltet seien, dass der Abgemahnte als Verkäufer nicht angeben würde, dass zu keinem Zeitpunkt mehr Programmkopien existiert hätten und existieren würde als nach dem Lizenzvertrag mit dem Lizenzinhaber erlaubt seien sowie dass der Abgemahnte dem Verbraucher nicht darauf hinweisen würde, dass er diesem nach Erwerb die Vorerwerber der Programmkopien mitteilen und entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen würde.

 

Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenseratz

Der Abgemahnte solle daher bis zum 30.03.2016 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Auskunft erteilen.

 

Der Abgemahnte sei aufgrund seines wettbewerbswidrigen Verhaltens der NE-Soft 24 GmbH zum Schadensersatz verpflichtet. Die exakten Schadensersatzansprüche würden sich naturgemäß erst dann ermitteln lassen, wenn die geforderten Auskünfte des Abgemahnten vollständig vorliegen würden. Anhand der vorliegenden eBay-Auswertungen und der entsprechenden Kundenbewertungen würde aber bereits feststehen, dass er die beanstandeten Produkte offenbar im großen Umfang vertrieben habe. Die NE-Soft 24 GmbH biete dem Abgemahnten insoweit an, zur Abgeltung der im Raume stehenden Schadensersatzansprüche einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.000,00 EUR zu zahlen. Des Weiteren habe er die Rechtsanwaltsgebühren des Rechtsanwalts Marcel van Maele zu zahlen. Diese würden sich auf 2.305,40 EUR netto belaufen und nach einem Gegenstandswert von 150.000 EUR berechnet werden. Auch die Testkaufkosten in Höhe von 21,99 EUR seien von ihm zu erstatten.

Abmahnung NE-Soft 24 GmbH

wegen fehlender Informationserteilung bei Verkauf von Product-Keys

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.