Gegenstand der Abmahnung

Am 02.06.2016 hat Herr Nicki Leist durch die Rechtsanwälte Sievers & Coll., Olympische Straße 10, 14052 Berlin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Jörg Plöhn.

 

Dieser führt in dem Schreiben aus, dass der Gegenstand seiner Beauftragung das wettbewerbswidrige Verhalten des Abgemahnten auf der Internetplattform eBay sei. Der Abgemahnte würde dort u.a. Modellautos verkaufen. Der Abmahner betreibe im Internet, auch bei eBay, gewerblichen Handel mit Modellautos. Zwischen dem Abgemahnten und Herrn Nicki Leist würde daher ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.

 

Zweifel an privatem Charakter der eBay-Angebote

Seinem Mandanten sei dabei aufgefallen, dass der Abgemahnte als privater Verkäufer bei eBay auftrete, obwohl seine Verkaufstätigkeit unzweifelhaft gewerblicher Natur sei. Sein Mandant hingegen sei ordnungsgemäß als gewerblicher Verkäufer mit allen Rechten und Pflichten bei eBay angemeldet.

 

Der Abgemahnte habe ständig neue, neuwertige und teils hochpreisige Artikel in seinem Angebot.

 

Herr Nicki Leist habe die Anschrift des Abgemahnten durch einen Testkauf herausgefunden, da die Angebote jegliche Verkäuferangaben vermissen lassen würden, so Rechtsanwalt Plöhn. Diese Verkaufsaktivität sei unzweifelhaft keine rein private Tätigkeit, sondern dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Derzeit biete der Abgemahnte bei eBay 99 neuwertige und hochpreisige Artikel (ausschließlich Modellautos) an. Sein Profil weise 242 Verkäuferbewertungen in den letzten 6 Monaten von 1459 Bewertungen insgesamt auf.

 

Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte einige notwendige Pflichtangaben zu machen. Hierzu würde u.a. zählen, dass er Käufer über seine Identität informiere in Form eines Impressums, Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme durch Angabe einer E-Mail-Adresse mache. über das Widerrufsrecht informiere und dass er z.B. einen Gesamtpreis der Waren angeben würde.

 

Abgesehen von etwaigen steuerrechtlichen Konsequenzen verhalte er sich mit den aufgezeigten Verstößen jedenfalls wettbewerbswidrig.

 

Er werde daher aufgefordert, bis zum 14.06.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, seinem Mandanten den Schaden zu ersetzen, der durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Sievers & Coll. entstanden sei. Bei Ansetzung einer 1,3 Geschäftsgebühr unter Zugrundelegung eines in Anbetracht der eklatanten Verstöße noch kulant bemessenen Gegenstandswertes von 20.000 EUR ergebe sich somit ein Zahlungsbetrag in Höhe von 984,60 EUR ohne Mehrwertsteuer, weil der Abmahner zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Außerdem habe er auch die Kosten des Testkaufs in Höhe von 19,95 EUR zu erstatten. Den Eingang des Betrages von 1.004,55 EUR werde bis zum 17.06.2016 erwartet.

Abmahnung Nicki Leist

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwälte Sievers & Coll.

Stand: 06/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.