Gegenstand der Abmahnung

Am 21.01.2017 hat die JUS DIREKT GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Geschäftsführer Dr. Hauke Scheffler, Hugo-von-Hoffmansthalstr. 5, 81925 München im Auftrag der Firma Nkodia & Brothers GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Softarelizenzen im Internet vertreiben. Es werde Bezug genommen auf eine Vielzahl von Angeboten des Abgemahnten, insbesondere von Windows aber auch andere.

 

Fehlender Hinweis auf OS-Plattform als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass der Abgemahnte kein Hinweis auf die OS-Plattform bereithalte. Am 09.01.2016 sei eine EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regele. Seit diesem Zeitpunkt bestehe daher gemäß dieser Verordnung die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten.

 

Weiter heißt es sodann, dass am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten sei. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der Nkodia & Brothers GmbH Abmahnung das Widerrufsrecht zwar nicht rechtswidrig vollständig ausschließen. Er würde den Verbraucher jedoch in die Irre führen. Er schreibe: „Widerrufsbelehrung Frist 1 Monat“ und dann „Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag…“

 

Kein Verbraucher könne nachvollziehen, ob 1 Monat oder 30 Tage gemeint seien.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Alle vorgenannten Rechtsverletzungen würden Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft auslösen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 26.01.2017 zu übersenden.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der Nkodia & Brothers GmbH Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 EUR netto (Gegenstandswert: 20.000 EUR) geltend. Der Betrag sei ebenfalls zahlbar bis zum 26.01.2017.

Abmahnung Nkodia & Brothers GmbH

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen

vertreten durch JUS Direkt Rechtsanwälte GmbH, Dr. Hauke Scheffler

Stand: 21.01.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.