Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen vor, die dieser im Auftrag der Ocean Sun Templin UG, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Bork, am 18.9.2018 ausgesprochen hat. Das Schreiben trägt die Überschrift „Aufforderung zur Korrektur in Ihrem eBay-Profil und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung“.

 

Verkauf von Produktkey ohne Lizenz führt zu Abmahnung

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin teilt mit, dass der Abgemahnte zu seiner Mandantin in direktem Wettbewerb beim Vertrieb von Zubehör für Microsoft Computer-Software stehe. Im Rahmen einer stichprobenartigen Kontrolle sei die Ocean Sun Templin UG darauf aufmerksam geworden, dass der Empfänger des Abmahnschreibens auf der Internetplattform eBay in wettbewerbswidriger Weise Software Produkte verkaufe.

 

Dort biete er einen „Microsoft Office 2016 Professional Plus“ Key plus Downloadexpress E-Mail Versand zum Kauf an. Der Verkauf eines derartigen Keys berechtige indessen, wie gerichtlich bereits mehrfach entschieden worden sei, noch keineswegs zur Nutzung des Programmes. Mit dem Key könne vielmehr ähnlich wie mit einem Hausschlüssel ein Haus geöffnet werden könne, ohne dass daraus ein Recht zum Besitz des Hauses gegeben sei, das Computerprogramm könne jedoch lediglich aktiviert werden, es bedürfe aber einer weiteren Lizenz, damit der Käufer den gekauften Key auch tatsächlich benutzen dürfe.

 

Das ergebe sich insbesondere aus der Produktbeschreibung, in welcher es ausdrücklich heißen würde „Programmnutzung zeitlich unbegrenzt“. Auch hieraus entnehme jeder Verbraucher ohne weiteres, dass er mit dem Erwerb des Keys eine Berechtigung zur Nutzung des Programmes erwerbe, obwohl das in Wirklichkeit nicht der Fall sei.

 

Diese für den Verbraucher wesentliche Verkaufsinformation enthalte der Abgemahnte dem Verbraucher vor, da sich aus dem Angebot und insbesondere der Produktbeschreibung ergeben würde, dass der Verbraucher auch das Recht habe, dieses Programm zu benutzen, was nicht der Fall sei, so Rechtsanwalt van Maele weiter.

 

Da in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen die Wiederholungsgefahr vermutet werden würde und diese nach ständiger Rechtsprechung nur durch die Abgabe einer durch Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden könne, sei der Abgemahnte auch dazu aufgefordert, die in der Anlage als Formulierungsvorschlag beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens 25.09.2018 an den Unterzeichner zurückzusenden.

 

Die Kosten für das Abmahnschreiben werden mit 1.822,96 € nach einem Gegenstandswert von 50.000 € beziffert und seien zahlbar bis zum 25.09.2018.

Abmahnung Ocean Sun Templin UG

wegen Verkauf von Produktkey ohne Lizenz von Microsoftprodukt

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 09/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Weitere bekannt gewordene Abmahnungen:

 

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom 27.9.2018: „Aufforderung zur Korrektur der Angaben in Ihrem eBay-Profil und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Abmahngründe: Fehlende Angaben zu Online-Streitbeilegung, fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 4.10.2018. Abmahnkosten in Höhe von 1.171,67 Euro werden gefordert.