Gegenstand der Abmahnung
Das Oktoberfest 2025 steht kurz bevor. Eine Tischreservierung zum Oktoberfest nehmen viele Besucher vor. Aber wie sieht es aus, wenn man die gebuchte Tischreservierung dann doch selbst nicht nutzen möchte. Darf man diese einfach über das Internet zum Verkauf anbieten?
Klare Antwort: NEIN!
Eine Tischreservierung darf nur auf autorisierten Verkaufsplattformen verkauft werden. Portale wie Kleinanzeigen sind ausweislich der Reservierungsbedingungen unzulässig. Sollten Sie gegen die Reservierungsbedingungen verstoßen, dann droht eine Abmahnung.
Ochsenbraterei Haberl OHG Abmahnung
Die Ochsenbraterei Haberl OHG, vertreten durch die LDM Rechtsanwälte aus Heidelberg, hat mit Schreiben vom 12.09.2025 eine Abmahnung aussprechen lassen, weil jemand eine Tischreservierung für eine Veranstaltung in der Festhalle der Ochsenbraterei Haberl OHG auf dem Oktoberfest 2025 über das Portal Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten hatte.
Der abgemahnte Anbieter habe die Tischreservierung außerhalb der offiziellen Zweitmarktfunktionalität der Ochsenbraterei Haberl OHG auf einer nicht autorisierten Internet-Verkaufsplattform entgeltlich zum Weiterverkauf angeboten, was einen Verstoß gegen die Reservierungsbedingungen darstelle.
Die Fristen und Forderung in der Abmahnung
Bis zum 26.09.2025 soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Anwaltskosten von rund 80 EUR werden erst dargelegt, dann aber angeboten, den Vorgang durch eine pauschale Zahlung von 450 EUR erledigen zu können. Bei den 450 EUR handelt es sich um eine Vertragsstrafe, die hier aufgrund des Verstoßes gegen die Reservierungsbedingungen angemessen sei. Anwaltskosten würden also bei fristgerechter Zahlung nicht anfallen.
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Abmahnung Ochsenbraterei Haberl OHG
wegen unzulässiger Verkauf einer Tischreservierung
vertreten durch LDM Rechtsanwälte
Stand: 09/2025
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.