Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rosenow & Tiemann, Lilienstraße 71, 81669 München vor, die diese im Auftrag der Officine Panerai AG am 23.12.2015 ausgesprochen haben.

 

Gegenstand ihrer Einschaltung seien die am 21. Dezember 2015 in dem Internet-Verkaufsportal www.chrono24.de von dem Abgemahnten eingestellten Fotos der Produkte ihrer Mandantin, so die Bevollmächtigten. Für die von dem Abgemahnten angebotenen Uhren der Marken Officine Panerai würde der Abgemahnte 13 Fotografien von Uhren der Marke Officine Panerai verwenden, an welchen diese die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzen würde. Die betroffenen Fotografien seien dem Schreiben als Anlage beigefügt.

 

Abmahnung der Officine Panerai AG erhalten?

Bei den streitgegenständlichen Fotos würde es sich um Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG bzw. um Lichtbilder nach § 72 UrhG und damit um urheberrechtlich geschützte Werke handeln. Dies habe das LG München I, Az. 33 O 9357/12, in einem von einem Tochterunternehmen ihrer Mandantin, der Cartier Création Studio S.A. betriebenen Verfahren für Fotos von Uhren der Marke Cartier entschieden, so Rechtsanwalt Tiemann. Indem der Abgemahnte die Fotos auf dem Internetverkaufsportal www.chrono24.de nutzen und öffentlich zugänglich machen würde, ohne hierzu berechtigt zu sein, verstoße dieser gegen die §§ 97 Abs. 1, 31 Abs. 1 und 3, 16, 19a, 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 UrhG. Dabei habe der Abgemahnte jedenfalls fahrlässig und damit schuldhaft gehandelt.

 

Als ausschließliche Nutzungsberechtigte sei die Officine Panerai AG berechtigt, die Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG geltend zu machen.

 

Der Abgemahnte sei daher verpflichtet, die rechtswidrige Nutzung der in der Anlage bezeichneten Bilder zu unterlassen und diese umgehend von seiner Internetseite zu entfernen. Des Weiteren stehen der Officine Panerai AG Ansprüche auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung gemäß den §§ 242, 812 ff. BGB sowie ein Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG zu, so Rechtsanwalt Tiemann. Dieser könne im Wege einer Lizenzanalogie berechnet werden.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 12.01.2016 die als Anlage dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung samt deren Anlagen abzugeben.

 

Ferner werde der Abgemahnte aufgefordert, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Rosenow & Tiemann entstandenen Kosten gemäß der beigefügten Kostennote innerhalb der dort gesetzten Frist auszugleichen. Hierzu sei der Abgemahnte gemäß § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG verpflichtet. Die in der Kostennote geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich auf 1.141,90 EUR netto und werden nach einem Gegenstandswert von 26.250 EUR berechnet.

Abmahnung Officine Panerai AG

wegen Urheberrechtsverletzung auf www.chrono24.de

vertreten durch Rechtsanwälte Rosenow Tiemann

Stand: 12/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.