Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung hat Herr Ole Siebert durch die Rechtsanwälte IPCL Rieck & Partner, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg am 23.10.2015 aussprechen lassen. Gegenstand dieser Abmahnung sei das unerlaubte Verwenden von geschütztem Bildmaterial durch den Abgemahnten. 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Lars Rieck, der Sachbearbeiter dieses Abmahnschreibens, teilt mit, dass Ole Siebert als Berufsfotograf tätig sei und u.a. mit Drucken seiner Lichtbildwerke handele und diese auch im Internet, so z.B. über die Plattform eBay sowie über die eigene Website www.d-sign-gallerie.de vertreiben würde. Die ansprechenden Lichtbildwerke seiner Mandantschaft würden große Resonanz finden und seien teilweise echte Verkaufsschlager. Leider müsse sich Herr Ole Siebert deshalb auch immer wieder der illegalen Nutzung seiner Lichtbildwerke erwehren.

 

Abmahnung von Herrn Ole Siebert erhalten?

Die Internetseite des Abgemahnten enthalte Darstellungen, in die das Bildmaterial des Abmahners ohne dessen Zustimmung eingebunden sei. Dies sei unzulässig, da jede Nutzung dieses Bildmaterials des Abschlusses eines Lizenzvertrages bedürfe. Eine solche Lizenzvereinbarung hätte nicht festgestellt werden können.

 

Durch die Verwendung des Bildmaterials habe der Abgemahnte in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte des Fotografen verstoßen.

 

Aufgrund dessen stünden ihm Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB zu, so Rechtsanwalt Rieck. Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahners nicht bereits dadurch erlöschen würde, dass der Abgemahnte das Bildmaterial aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt entferne. Die für den Unterlassungsanspruch maßgebliche Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung des BGH einzig durch die Abgabe einer angemessen strafbewehrten ernstlichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden, heißt es sodann in der mir vorliegenden Abmahnung vom 23.10.2015. In diesem Zusammenhang ergehe der Hinweis, dass nicht ausdrücklich schriftlich abgetretene Rechte im Zweifel als nicht abgetreten gelten würden. Es wäre somit die Aufgabe des Abgemahnten, angebliche Nutzungsrechte gerichtsfest zu beweisen. Es sei auch unerheblich, ob der streitgegenständliche Internetauftritt selbst erstellt worden sei oder ob ein Dritter (z.B. Werbeagentur, Internetagentur, Mitarbeiter, Bekannter) damit beauftragt worden sei. Ob in diesem Zusammenhang möglicherweise Regressansprüche gegen Dritte bestehen würden, sei für die Ansprüche des Herrn Ole Siebert gegen den Abgemahnten unerheblich.

 

Die von Ole Siebert geforderte Unterlassungserklärung

Der Empfänger des Abmahnschreibens wird sodann aufgefordert, bis zum 30.10.2015 zur Vermeidung der sofortigen Einleitung gerichtlicher Schritte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus soll er ebenfalls binnen dieser Frist unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizensierten Verwendung sowie die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials erteilen.

 

Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass wenn die gesetzten Fristen untätig verstreichen lassen würden davon ausgegangen werde, dass er kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung habe und die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden würden.

Abmahnung Ole Siebert

wegen Urheberrechtsverletzung (Lichtbild)

vertreten durch Rechtsanwälte IPCL Rieck & Partner

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.