Gegenstand der Abmahnung
Herr Oliver Heilmann, handelnd unter Freizeit Discount, hat mit Schreiben vom 29.10.2015 durch Rechtsanwalt André Krugmann, Schönhauser Allee 109, 10439 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen.
Der Abmahner vertreibe wie der Abgemahnte auf dem Internetportal eBay Camping und Freizeitartikel, so auch Kühlboxen. Herr Oliver Heilmann, handelnd unter Freizeitdiscount, habe feststellen müssen, dass die von dem Abgemahnten eingestellten Auktionen und Angebote, obwohl es sich offensichtlich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln würde, nicht den verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen würden. Die Tatsache, dass es sich um gewerbliche Angebote handeln würde, ergebe sich bereits aus der Anbieterkennung des Abgemahnten auf dem eBay-Portal, in welchem ausgeführt sei, dass es sich bei diesem um einen gewerblichen Anbieter handele. Darüber hinaus erkläre der Abgemahnte im Angebotstext unter der Rubrik Widerrufsbelehrung, dass der Verbraucher den Artikel zurückgeben könne. Bereits vor diesem Hintergrund sei bei den Angeboten des Abgemahnten nicht von einem Privatverkauf auszugehen.
Nun sei folgendes festgestellt worden
Die von dem Abgemahnten eingestellten Angebote würden keine Widerrufsbelehrung enthalten. Der Abgemahnte würde den Verbraucher somit nicht über sein Widerrufsrecht, dessen Beginn, die Möglichkeiten der Ausübung und die Rechtsfolgen aufklären. Nach der gesetzlichen Regelung sei der Abgemahnte bei gewerblichen Verkäufen über das Internet verpflichtet, den Verbraucher auf das gesetzlich normierte Widerrufsrecht hinzuweisen und diesen über seine Rechte zu belehren. Dies würde der Abgemahnte jedoch unterlassen, so Rechtsanwalt André Krugmann.
Weiter heißt es sodann, dass die von dem Abgemahnten im Angebotstext aufgestellten Behauptungen unzutreffend und irreführend seien. Er benachteilige somit den Verbraucher und verschaffe sich einen Wettbewerbsvorteil. Oliver Heilmann, handelnd unter Freizeit Discount lässt dem Abgemahnten mitteilen, dass sich dieser durch sein unlauteres Verhalten einen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Da sich die beiden in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis befinden stünden dem Abmahner Unterlassungsansprüche zu.
Die von Oliver Heilmann, Freizeit Discount, geforderte Unterlassungserklärung
Der Abgemahnte soll bis zum 05.11.2015 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Unterzeichner weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechtem Eingang der Erklärung er seinem Mandanten die gerichtliche Geltendmachung der Unterlassungsansprüche und ggf. Schadensersatzansprüche empfehlen werde.
Nach ständiger Rechtsprechung sei der Abgemahnte unter dem Aspekt der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB sowie des Schadensersatzes nach § 9 UWG verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme von Rechtsanwalt André Krugmann zu übernehmen. Diese würden sich nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR berechnen und belaufen sich auf 865 EUR netto. Zu zahlen seien diese bis zum 05.11.2015. Bei fristgerechter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung müsse der Abgemahnte mit weiteren Ansprüche seines Mandanten bezüglich in der Vergangenheit liegender Wettbewerbsverstöße nicht rechnen, teilt Rechtsanwalt André Krugmann am Schluss des Schreibens noch mit.
Abmahnung Oliver Heilmann
wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.
vertreten durch Rechtsanwalt André Krugmann
Stand: 10/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.