Gegenstand der Abmahnung

Herr Oliver Preikschat, handelnd unter Preikschat Internetmanagement, hat durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner am 08.07.2016 eine Abmahnung wegen Verstößen gegen § 13 TMG (Telemediengesetz) aussprechen lassen.

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner teilt hierin mit, dass der Abmahner die Internetseite „architektenscout24.de“ betreibe und Architekten vermitteln würde. Der Abgemahnte sei mit seiner Internetseite in einem identischen Bereich tätig, so dass ein Wettbewerbsverhältnis bestehen würde. Der Abgemahnte würde mit einer Weiterleitung der Anfragen an „geeignete Partner“ werben.

 

Die Abmahnung des Herrn Oliver Preikschat

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen würde er schreiben: „Datenverarbeitung Der  jeweilige Anfrager erklärt mit einer Anfrage bzw. Bewerbung sein Einverständnis, dass die übermittelten Informationen durch den Portalbetreiber und von ihm bestimmte Dritte unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet werden dürfen.“

 

Diese geschäftlichen Handlungen würden einen Verstoß gegen § 13 TMG darstellen. Hiernach habe der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten im EU-Ausland in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt sei. Nach Abs. 2 könne die Einwilligung elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstelle, dass dass 1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt habe, 2. die Einwilligung protokolliert werde, 3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen könne und 4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen könne. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 TMG habe der Diensteanbieter den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen.

 

An diesen Voraussetzungen würde es vorliegend fehlen, so Rechtsanwalt Dr. Meissner. Ein Verstoß gegen § 13 TMG sei wettbewerbsrechtlich relevant, denn es handele sich bei der Vorschrift um eine das Marktverhalten regelnde Norm. Der Verstoß sei damit als unlautere geschäftliche Handlung unzulässig gemäß §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 13 TMG.

 

Weiter heißt es, dass vor Einleitung gerichtlicher Schritte dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben werden solle, den aufgetretenen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Er werde daher aufgefordert, bis zum 15.07.2016 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Meissner und Meissner zu tragen. Aus dem als Anlage beigefügten Muster einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ergibt sich, dass die Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR berechnet werden. Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 984,60 EUR sei zahlbar bis zum 15.07.2016.

Abmahnung Oliver Preikschat

wegen Verstoß gegen § 13 TMG, unzureichender Hinweis auf Datenverarbeitung

vertreten durch Rechtsanwälte Meissner & Meissner

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.