Gegenstand der Abmahnung

Am 16.02.2017 hat Rechtsanwalt Hendrik Riehemann, Dehnhaide 127, 22081 Hamburg im Auftrag der .one-Bath GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alper Düzgen, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt hierin mit, dass seine Mandantin wie der Abgemahnte auch über mehrere Kanäle im Internet Duschen, Armaturen und entsprechendes Zubehör vertreibe. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis könne insoweit nicht in Rede stehen.

 

Widersprüchliche Angaben über Rücksendekosten bei Widerruf als Abmahngrund

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf eBay widersprüchliche Angaben über die Bedingungen der Ausübung des Widerrufsrechtes des Verbrauchers im Fernabsatz veranlasse. Innerhalb seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen werbe er mit der Behauptung, dass der Verkäufer die Rücksendekosten tragen würde; bereits ein paar Zeilen später, innerhalb der Widerrufsbelehrung, finde sich der Passus, wonach doch der Käufer diese Kosten tragen müsse. Er verstoße damit gegen die sich aus §§ 312g, 355 BGB i.V.m. Art. 246 Abs. 3, 246 § 1 Abs. 2 EGBGB, § 246 § 4 EGBGB ergebenen Verpflichtungen, Verbraucher vor Zustandekommen des Fernabsatzvertrages konkret und richtig über die Bedingungen des Widerrufs und die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts zu belehren.

 

Dieses Verhalten sei unlauterer Rechtsbruch sowie eine Irreführung des Verbrauchers.

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte habe Rechtsanwalt Hendrik Riehemann den Abgemahnten namens und in Vollmacht der .one-bath GmbH zunächst aufzufordern, dieses Verhalten umgehend einzustellen und ihm gegenüber bis zum 22.2.2017, 18 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, welche die Wiederholungsgefahr des geschilderten Rechtsverstoßes beseitige.

 

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin weist darauf hin, dass es nicht ausreichen würde, wenn der Abgemahnte das Verhalten einstellen würde.

 

Da dieser durch sein Handeln auch das Tätigwerden von Rechtsanwalt Riehemann notwendig gemacht habe, sei er auch seiner Mandantin zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die diese hierfür habe aufwenden müssen. Als Gegenstandswert für die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstandene Geschäftsgebühr werde in Angelegenheiten des hiesigen Zuschnitts regelmäßig ein Betrag in Höhe von 15.000 € als angemessen erachtet. Die sich hieraus ergebenden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 865,00 € netto seien zahlbar bis zum 01.03.2017.

 

Bei Fristversäumnis müsse er seiner Mandantin empfehlen, die ihr zustehenden Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe geltend zu machen.

Abmahnung .one-bath GmbH

wegen widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten bei der Ausübung des Widerrufsrechts

vertreten durch Rechtsanwalt Hendrik Riehemann

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.