Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der OnlineDeal24 GmbH durch eine Rechtsanwaltskanzlei vom 19.11.2015 liegt mir vor.

 

Mit diesem Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er mit der OnlineDeal24 GmbH beim Verkauf im Internet im Wettbewerb stehe. Der Empfänger des Abmahnschreibens verkaufe über die Handelsplattform eBay Handwerkerbedarf, u.a. Akkuschrauber der Marke Makita. Ihre Mandantin verkaufe substituierbare Waren u.a. über ihren eBay-Shop mit der Bezeichnung „onlinedeal24h“, so dass der Abgemahnte ein Mitbewerber sei, so der Sachbearbeiter der Abmahnung.

 

Abmahnung der OnlineDeal24 GmbH erhalten?

Bei Preis- und Angebotsvergleichen im Internet sei der OnlineDeal24 GmbH aufgefallen, dass der Abgemahnte seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht nachkommen und dadurch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde. Dieses sei zum Anlass genommen worden, eine umfassende Überprüfung der Angebotsgestaltung des Abgemahnten vorzunehmen.

 

Als erstes wird moniert, dass der Abgemahnte an mehreren Stellen in der Angebotsgestaltung blickfangmäßig eine Garantie bewerbe, wobei diese Art der Darstellung grob unzulässig sei, insbesondere da aufgrund der Vermengung der Begrifflichkeiten „Garantie“ und „Gewährleistung“ für den Verbraucher völlig unklar bleibe, ob eine zusätzliche Garantie überhaupt bestehe.

 

Garantiewerbung wird abgemahnt

Gemäß § 477 Absatz 1 BGB müsse eine Garantieerklärung den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers enthalten, sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden würden, sowie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich seien, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers. Diese Angaben würden in dem Angebot des Abgemahnten fehlen. Er gebe lediglich die Länge der Garantie an. Insbesondere der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden würden, sei für den Verbraucher von besonderer Relevanz. Denn erfahrungsgemäß vermag ein erheblicher Teil der Verbraucher (und sogar der Gewerbetreibenden) nicht zwischen den gesetzlichen Gewährleistungsanprüchen und einer zusätzlichen Garantie zu unterscheiden.

 

Weiter heißt es in der Abmahnung der OnlineDeal24GmbH, dass zudem von dem Abgemahnten in seinem Angebot keinerlei Angaben zum konkreten Inhalt der Garantie gemacht werden würden und schließlich würde er auch entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht den räumlichen Geltungsbereich der Garantie angeben.

 

Durch das fehlerhafte Garantieversprechen verstoße der Abgemahnte nicht nur gegen grundlegende Verbraucherschutzrechte, sondern handele auch unlauter im Sinne des UWG.

 

Weitere Wettbewerbsverstöße werden moniert

Einen weiteren Wettbewerbsverstoß würde der Abgemahnte begehen, indem er auf seiner Profilseite, der über den Link „Über uns“ zu erreichen sei, damit werben würde, dass ein Kauf bei dem Abgemahnten für den Verbraucher besonders „Sicher“ sei. Die monierten Aussagen lauten: „Im Handelsregister eingetragen! Mitglied bei der IHK“. Auch diese Werbung sei irreführend und unlauter. Die Eintragung des Unternehmens im Handelsregister sei nicht mehr und nicht weniger als eine gesetzliche Pflicht. Diese Eintragung biete dem Verbraucher indes unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine zusätzliche „Sicherheit“, zumal der Abgemahnte nicht ausführen würde, worin konkret diese bestehen solle. Ebensowenig sei erkennbar, aus welchem Gesichtspunkt heraus eine Mitgliedschaft bei „der IHK“ zu einem Sicherheitsplus für den Verbraucher als Vertragspartner führen solle.

 

Darüber hinaus soll ausweislich der Werbung des Abgemahnten eine zusätzliche Sicherheit des Käufers daraus resultieren, dass er ein geprüftes Mitglied sei. Auch dies sei irreführend.

 

Auch die Werbung mit einer kostenlosen Warenversicherung sei unlauter.

 

Als letzter Punkt wird moniert, dass der Abgemahnte nicht über die Vertragstextspeicherung informiere.

 

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert

Dem Abgemahnten wird auferlegt, bis zum 26.11.2015 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 03.12.2015 die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.434,40 EUR (Gegenstandswert 45.000 EUR) zu erstatten.

Abmahnung OnlineDeal24 GmbH

wegen Wettbewerbsverstößen (Garantiewerbung u.a.)

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.