OPM Merchandising GmbH Abmahnungen aus 2022

 

  • 26.08.2022 wegen Online-Ticket-Verkauf (ebay.de) „die ärzte“ Tickets, Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 05.09.2022, Vertragsstrafe 250 EUR – Frist zur Zahlung 07.09.2022

 

Gegenstand der Abmahnung vom 02.01.2020

Mir liegt eine Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte, Erbrpinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe vom 2.1.2020 vor, die diese im Auftrag der OPM Merchandising GmbH ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte gewerblich als Weiterverkäufer von Tickets tätig sei und dem Käufer entgegen der AGB der Abmahnerin suggerieren würde, dass dieser bei Erwerb des Tickets unmittelbar ein Besuchsrecht für die Veranstaltung von „die ärzte“ erhalten würde.

 

Unzulässiger Weiterverkauf von Eintrittskarten führt „die ärzte“ zu Abmahnung

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Christian Karl teilt mit, dass anlässlich der gegen den Abgemahnten unternommenen Ermittlungen der Abmahnerin zudem weitere, regelmäßige Angebote aus der Vergangenheit bekannt geworden, mit welchen der Empfänger des Abmahnschreibens in den vergangenen Jahren erhebliche Umsätze erzielt habe. Demnach handele er, neben einer Vielzahl von anderen planmäßigen Angeboten für unterschiedliche Waren, offenbar mit Eintrittskarten zu Konzerten und anderen Veranstaltungen, was zudem den Verdacht eines gewerbsmäßigen Handels begründen würde. Eine entsprechende Beweissicherung in gespeicherter Form liege den Schütz Rechtsanwälten vor.

 

Die Abmahnerin bringe in ihren wirksam gegenüber dem Abgemahnten bei allen Ticketbestellungen einbezogenen AGB im Rahmen des Verkaufsprozesses klar zum Ausdruck, dass ihre Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht an Wiederverkäufer verkauft werden dürfen. Da der Abgemahnte Eintrittskarten, welche er unter systematischer Verschleierung seiner Identität als gewerbsmäßiger Weiterverkäufer beziehe, zudem offensichtlich regelmäßig und in Gewinnerzielungsabsicht im Internet weiterverkaufe, betreibe er ein Gewerbe.

 

Nach Art und Umfang der von dem Abgemahnten angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe könne dieser insgesamt nicht mehr als „privat“ eingestuft werden.

 

Im Rahmen des Anbietens von Eintrittskarten im Internet (Telemedium) sei er – neben steuerrechtlichen Konsequenzen – nach § 5 TMG verpflichtet, ein vollständiges Impressum im Internet verfügbar zu halten.

 

Darüber hinaus wird in dem mir vorliegenden Schreiben moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens unzutreffend behaupte, dass es sich bei seinen angebotenen Tickets für die Tournee der Band „die ärzte“ um Eintrittskarten handele, die den Käufer unmittelbar zum Eintritt zu den jeweiligen Konzerten der Band „die ärzte“ berechtigen würden. Gemäß Ziff. 2.5 der AGB behalte sich die Abmahnerin im Fall des Verstoßes gegen die enthaltenen Weiterverkaufsverbote ausdrücklich vor, Ticketinhabern den Zutritt zu verweigern.

 

Des Weiteren verstoße der Abgemahnte in sämtlichen Angeboten gegen die Hinweispflicht auf die Online-Plattform der Europäischen Union.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 13.1.2020 verlangt.

 

Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.242,84 EUR (Gegenstandswert: 25.000,00 EUR) seien bis zum 20.1.2020 zahlbar. Es wird mitgeteilt, dass bei einer fristgerechten Zahlung und einer fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung auf die Geltendmachung des Auskunftsanspruches verzichtet werde.

Abmahnung OPM Merchandising GmbH

wegen unzulässigem Verkauf von Tickets für „die ärzte“

vertreten durch Rechtsanwälte Schütz

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.