Gegenstand der Abmahnung

Am 13.05.2016 hat die Otto Kuntz GmbH durch Rechtsanwalt Dr. jur. Sascha Haremza, Dalbergstraße 72, 63739 Aschaffenburg eine Abmahnung gem. § 12 Nr. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG aussprechen lassen.

 

Mit diesem Schreiben teilt der Bevollmächtigte mit, dass seine Mandantin am 12.05.2016 auf die Internetseite des Abgemahnten aufmerksam geworden sei.

 

Unvollständiges Impressum – Abmahngefahr

Auf der Homepage würde dieser Informationen über Waren und Dienstleistungen im Bereich Bad und Heizung verbreiten. Homepages zur Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen würden Teledienste im Sinne der Vorschrift des § 2 Teledienstgesetz darstellen. Dies gelte auch für solche Homepages, die bloße Werbung für Waren/Dienstleistungen ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeit als Telemediendienst enthalten.

 

Damit sei der Anwendungsbereich des § 6 Teledienstgesetzes und damit der Anwendungsbereich des Telemediengesetzes (TMG) eröffnet. Ausweislich des Impressums der Internetseite sei der Abgemahnte als Diensteanbieter im Sinne des § 2 Nr. 2 TMG für den Inhalt der Homepage verantwortlich.

 

Die Gestaltung dieser Homepage würde nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, so Rechtsanwalt Dr. jur. Sascha Haremza. Es würde ein Verstoß gegen die sog. Impressumspflicht im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 6 TMG vorliegen. Angaben zur die Gewerbeaufsicht führenden Behörde würden ebenso fehlen wie Angaben zur Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die nach dem Telemediengesetz für den Inhalt der Seite verantwortliche Person werde nicht genannt. Ebenso wenig würden das zuständige Registergericht und die HRB-Nummer benannt. Bei dem entsprechenden Nutzer der Seite entstehe dadurch nicht unerhebliche Verwirrung, da dieser nicht im Klaren darüber sei, mit welchen Identifikationsdaten des Unternehmers er es hier letztlich zu tun habe.  

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte durch den Internetauftritt eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen habe, die geeignet sei, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, da die in einem Impressum zu machenden Angaben auf einer Internetseite gerade dazu dienen würden, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass die Otto Kuntz GmbH im Bereich Heizung und Sanitär gewerblich tätig sei. Auf der Internetseite der Abmahnerin würden im gesamten Bundesgebiet in den Bereich Heizung, Sanitär Dienstleistungen angeboten. Somit würde diese im konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Abgemahnten stehen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 20.05.2016 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Die Geltendmachung weitergehender Auskunftsansprüche zur Bemessung der Höhe eines der Otto Kuntz GmbH möglicherweise entstandenen Schadens würde vorbehalten werden.

 

Bis zum 20.05.2016 würde zudem der Ausgleich der durch die Einschaltung des Rechtsanwalts Dr. Haremza entstandenen Kosten in Höhe von 745,40 EUR netto (Gegenstandswert: 10.000 EUR) erwartet.

Abmahnung Otto Kuntz GmbH

wegen fehlerhaftem Impressum

vertreten durch Haremza Rechtsanwaltskanzlei

Stand: 05/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.