Gegenstand der Abmahnung

Am 13.04.2016 hat die Palleon GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Bienert, durch die Rechtsanwälte Andreas Hager und Marco Hülsen, Ringstraße 1, 63897 Miltenberg eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand dieser Abmahnung seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten bei dem Verkauf von Bekleidungsartikeln auf der Handelsplattform eBay.

 

Die Abmahnung der Palleon GmbH

Rechtsanwalt Andreas Hager führt aus, dass seine Mandantschaft in ihrem eBay-Shop, in einem Amazon-Händlershop und über ihren Online-Shop Bekleidungsartikel zum Verkauf anbiete. Der Abgemahnte vertreibe ebenfalls Waren aus diesem Sortiment auf der Handelsplattform eBay, so dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen würde.

 

Bei einem beweissicher dokumentierten Angebot, welches sich auch an Verbraucher richten würde, habe der Abgemahnte statt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung lediglich den Hinweis erteilt „Rücknahmen akzeptiert“.

 

Der Abgemahnte sei als Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sein gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren nach §§ 312g, 355 BGB und überdies auch dahingehend, dass nach § 355 Abs. 1 BGB der Widerruf durch eindeutige Erklärung ihm gegenüber zu erfolgen habe, keine Begründung enthalten müsse und dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügen würde.

 

Ferner sei er verpflichtet, dem Verbraucher vor Vertragsschluss das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Auch dieser Verpflichtung käme er nicht nach. Auch über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht würde der Abgemahnte nicht informieren, sodass das Fehlen des Hinweises auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus §§ 433 ff., 474 ff. BGB ebenfalls wettbewerbswidrig sei.

 

Weiter würden Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen fehlen. Ebenso fehlten Informationen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Abgemahnten gespeichert werde und wie der Verbraucher mit den gemäß § 312 i Abs. 1 S.1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen könne.

 

Weiterhin sei die Anbieterkennzeichnung fehlerhaft, da nicht angegeben sei, bei welchem Registergericht der Abgemahnte im Handelsregister eingetragen sei.

 

Rechtsanwalt Hager tut kund, dass der Abgemahnte durch sein zitiertes Verkaufsangebot gegen Rechtspflichten verstoßen würde. Die bereits durch einen einmaligen Verstoß indizierte Wiederholungsgefahr könne dieser nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausräumen. Zur Abgabe dieser Erklärung werde ihm eine Frist bis spätestens zum 22.04.2016 gesetzt. Den Entwurf eines Unterwerfungsvertrags, der eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthalte, finde der Abgemahnte dem Abmahnschreiben beigefügt, so der Bevollmächtigte der Palleon GmbH weiter. Weiter heißt es, dass sofern der Abgemahnte nicht den Entwurf verwenden würde, er darauf hingewiesen werde, dass die Hager Hülsen Rechtsanwälte ohne weitere Ankündigung den Unterlassungsanspruch ihrer Mandantschaft gerichtlich durchsetzen würden, wenn eine von ihm abgegebene strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen würde.

 

Aus § 12 Abs. 1 UWG sei der Abgemahnte zur Erstattung der erforderlichen Aufwendungen der Palleon GmbH verpflichtet. Rechtsanwalt Hager teilt mit, dass er angesichts der Vielzahl von Wettbewerbsverstößen einen Gegenstandswert von mindestens 20.000 EUR für angemessen erachte. Hiernach müsste der Abgemahnte 984,60 EUR zahlen. Dieser Betrag sei bis zum 29.04.2016 zahlbar.

Abmahnung Palleon GmbH

wegen fehlerhaftem Impressum, fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Hager Hülsen

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.