Gegenstand der Abmahnung

Mit Abmahnschreiben vom 07.01.2016 hat Herr Pavel Kalechyts durch Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting (Kanzleisitz in der Torstraße 49 in 10119 Berlin) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen, da sich der Abgemahnte beim Verkauf eines Dermarollers wettbewerbswidrig verhalten haben soll.

 

Da sowohl der Abgemahnte als auch der Abmahner Hautpflegeprodukte, insbesondere sog. Dermaroller und Dermastamps vertreiben würden, stünden beide in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Rechtsanwalt Wolff-Marting teilt mit, dass er einen Testkauf bei dem Abgemahnten vorgenommen habe.

 

Abmahnung von Pavel Kalechyts erhalten

Der Abgemahnte würde sein Produkt zur medizinischen Anwendung vertreiben, wie sich u.a. aus den Indikatoren seines Angebotes bei eBay ergeben würde. Durch diesen Vertrieb der Dermaroller verstoße der Abgemahnte gegen § 9 Abs. 1 bis 3 MGP i.V.m. § 7 Abs. 4 MPV, weil für die Dermaroller keine CE-Konformitätserklärung vorliegen würde und es sich um ein Medizinprodukt der Klasse IIa handele und das CE-Kenzeichen verwendet werden würde, ohne dass eine Kennnummer der beauftragten Stelle angegeben sei.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass weder die Produktverpackung noch das Produkt oder die Anleitung einen Hinweis darauf enthalte, wer Verantwortlicher für das Inverkehrbringen des Medizinproduktes sei. Zudem gebe es keine deutsche Anleitung.

 

Im weiteren wird kritisiert, dass auf der Verpackung mit einem „RoHs“-Kennzeichen geworben werde, obwohl das Produkt nicht elektrisch betrieben werde. Mit diesem Kennzeichen würden Produkte gekennzeichnet, die im Einklang mit der Richtlinie 2011/65/EU produziert worden seien, wobei sich diese Richtlinie allerdings auf Elektrogeräte beziehen würde.

 

Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 14.01.2016 abzugeben, da der Abmahner einen Unterlassungsanspruch nach §§ 8, 3, 5, 4 Nr. 11, 5 UWG habe.

 

Nur durch eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung könne der Abgemahnt die Wiederholungsgefahr und das Rechtsschutzbedürfnis beseitigen, so Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting im Auftrag von dem Abmahner Pavel Kalechyts.

 

Zur Erstattung der Kosten seiner Inanspruchnahme sei der Abgemahnte aus § 12 UWG verpflichtet, so der Unterzeichner. Für die Zahlung der Kosten in Höhe von 1.133,00 Euro netto (Gegenstandswert: 20.000 EUR) werde eine Frist bis zum 22.01.2016 gesetzt.

 

Dem dreiseitigen Abmahnschreiben liegt ein Muster einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, mit deren Unterzeichnung sich der Abgemahnte u.a. dazu verpflichten würde, die dem Erklärungsempfänger die in der Sache entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen.

Abmahnung Pavel Kalechyts

wegen Wettbewerbsverstoß eBay bei Verkauf von Dermaroller (fehlerhafte CE-Kennzeichnung, falsche Verwendung RoHs-Symbol u.a.)

vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.