Gegenstand der Abmahnung

Am 16.4.2020 haben die Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg im Auftrag der PEARL.GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Joachim Jung. Hintergrund sie die Markenrechtsverletzung an der Marke „newgen medicals“.

 

Markenrechtsverletzung „newgen medicals“ führt zu PEARL.GmbH Abmahnung

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass seine Mandantin zu den europaweit größten Versandhäusern für Technik, Multimedia- und Lifestyleprodukte gehöre. Zur Sicherung ihrer rechte verfüge sie über umfänglichen Markenschutz. Unter anderem sei sie Inhaberin der europäischen Wort-/Bildmarke Nr. 008928319 „newgen medicals“.

 

Unter dieser Marke vertreibe die Abmahnerin u.a. auf der Handelsplattform amazon.de ein professionelles Hot-Stone-Set mit dazugehörigem Wärmegerät. Der Abgemahnte habe sich an dieses Angebot angehängt und damit ebenfalls das newgen medicals Hot-Stone-Set mit Wärmegerät gegenüber den Verbrauchern angeboten und beworben.

 

Eine Testbestellung habe jedoch ergeben, dass das von dem Abgemahnten verkaufte Produkt nicht von der PEARL.GmbH stamme, sondern von einem auf der Produktverpackung nicht bezeichneten Plagiatshersteller.

 

Mit der Nutzung der Marke „neweg medicals“ für das Bewerben und Vertreiben von Produkten, die nicht von der  Abmahnerin in den Verkehr gebracht worden seien, verletze der Abgemahnte die Rechte der Abmahnerin, so die Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther.

 

Die PEARL.GmbH habe gegenüber dem Abgemahnten Unterlassungsansprüche.

 

Bis zum 24.4.2020 habe er eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus werde er aufgefordert bis zum 29.4.2020 die Auskunftsansprüche zu erfüllen und den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 175.000,00 € geltend gemacht. Der sich daraus resultierende Gesamtbetrag iHv 3.006,42 € sowie die Testkaufkosten iHv 88,00 € seien bis zum 29.4.2020 zahlbar.

Abmahnung PEARL.GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „newgen medicals“

vertreten durch Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.