Gegenstand der Abmahnung

Am 6.3.2019 hat die PEARL. GmbH, PEARL-Straße 1-3, 79426 Buggingen eine Abmahnung ausgesprochen. In dem mir vorliegenden Schreiben wird mitgeteilt, dass diese zu den europaweit größten Versandhäusern für Technik, Multimedia- und Lifestyle-Produkte gehöre und zur Sicherung ihrer Rechte über umfänglichen Markenschutz verfüge. Unter anderem sei die PEARL. GmbH Inhaberin der Unionsmarke Nr. 008925489 „VisorTech“. Die Marke sei für verschiedene Produkte rund um Sicherheitstechnik eingetragen. Die PEARL. GmbH benutze die Marke „VisorTech“ bereits seit vielen Jahren erfolgreich auch zur Kennzeichnung ihrer Produkte für diverse Warnmelder-Artikel.

 

Das Abmahnschreiben wegen Markenrechtsverletzung Marke „VisorTech“

Unter der Marke „VisorTech“ würde die Abmahnerin u.a. auf der Handelsplattform Amazon „VisorTech Gasmelder: Kohlenmonoxid-Melder mit LCD-Display, gem. DIN EN 50291-1 (Gaswarngerät)“ vertreiben. Der Abgemahnte habe sich an die zu dem Angebot gehörige ASIN gehängt und ebenfalls dem „VisorTech“-Kohlenmonoxidmelder angeboten und beworben. Eine Testbestellung habe jedoch ergeben, dass das von dem Abgemahnten verkaufte Produkt nicht von der PEARL. GmbH stamme. Auf seiner Rechnung bezeichne er dieses Produkt eines anderen Herstellers jedoch als „VisorTech Gasmelder: Kohlenmonoxid-Melder mit LCD-Display, gem. DIN EN 50291-1 (Gaswarngerät)“.

 

Mit der Nutzung der Marke „VisorTech“ für das Bewerben und Vertreiben von Produkten, die nicht von der Abmahnerin in den Verkehr gebracht worden seien, verletze er ihre Rechte aus dieser Marke gem. § 14 Abs. 2 Ziff. 1 MarkenG, Art. 9 (1) S. 2 lit. a) UMV. Zudem stelle eine wettbewerbswidrige Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar, wenn er ein fremdes Produkt derart an die ASIN der PEARL. GmbH anhängen würde, so der weitere Tenor des Schreibens. Auch verletze er mit der Nutzung der von ihr erstellten Produktbilder ihre Urheberrechte gem. § 15 Abs. 1 UrhG. Da die Nutzungsbedingungen von Amazon ein Nutzungsrecht nur für das Angebot identischer Produkte einräumen würden, sei der Abgemahnte nicht berechtigt gewesen, ihre Produktfotos für sein Angebot zu verwenden.

 

Die PEARL. GmbH habe daher gegenüber dem Empfänger des Abmahnschreibens einen Unterlassungsanspruch gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG, Art. 102 Abs. 1, 9 Abs. 1 S. 2 a), Abs. 2 UMV, § 12 Abs. 1 UWG und § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG.

 

Er werde daher aufgefordert, bis zum 13.3.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Aufgrund der Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen stünden der Abmahnerin außerdem Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche zu. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert bis zum 13.3.2019 Auskunft zu erteilen über die Anzahl der von ihm unter Verwendung der Marke „VisorTech“ verkauften Kohlenmonoxidmelder, die nicht von der Abmahnerin in den Verkehr gebracht worden seien, unter Angabe des Umsatzes und des Gewinns, den er erzielt habe sowie Name und Anschrift sämtlicher gewerblicher Abnehmer sowie den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen.

Abmahnung PEARL. GmbH

wegen Marken-, Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverstoß durch Anhängen bei Amazon und Vertrieb eines anderen Produkts

Stand: 03/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.