Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 23.11.2015 hat Peter Kirchhoff durch die pixel Law Rechtsanwälte, Klosterstraße 64, 10179 Berlin eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Es geht um die nicht autorisierte Verwendung eines Lichtbildes durch den Abgemahnten auf der von ihm betriebenen Internetseite.

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Henning Lüth führt aus, dass der Abmahner als Fotograf und Mitbetreiber eines Webdesignunternehmens tätig sei. Als solcher habe er u.a. die Fotografie „Brainstorming II“ angefertigt. Als Schöpfer dieser Fotografie sei Herr Kirchhoff unzweifelhaft der Urheber im Sinne von § 7 UrhG. Bei der streitgegenständlichen Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk im Sine von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und somit um ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

 

Abmahnung von Peter Kirchhoff erhalten?

Der Fotograf habe festgestellt, dass auf der von dem Abgemahnten betriebenen Homepage die vorstehend bezeichnete Fotografie auf einer Unterseite verwendet werde. Hierdurch läge ein öffentliches Zugänglichmachen des Werkes im Sinne von § 19a UrhG vor, da das Werk hierdurch Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sei. Dieses Recht stehe allerdings allein dem Urheber zu. Dritte könnten das Recht allein aufgrund eines sog. Lizenz- und Nutzungsrechts im Sinne von § 31 Abs. 1 UrhG für sich in Anspruch nehmen, wofür es jedoch des Abschlusses eines Lizenzvertrages bedarf. Da der Abmahner dem Abgemahnten ein solches vertragliches Nutzungsrecht nicht eingeräumt habe, würde diese öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich erfolgen. Darüber hinaus monieren die pixel Law Rechtsanwälte, dass ihr Mandant nicht als Urheber des Lichtbildes genannt werde. Diese Urheberrechtsverletzung sei dem Abgemahnten als Betreiber der Internetseite zuzurechnen nach § 7 Abs. 1 UrhG.

 

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung aufgefordert, die Rechtsverletzung (Verwendung des Lichtbildes auf seiner Homepage ohne Zustimmung des Abmahners) bis spätestens zum 02.12.2015 12:00 Uhr einzustellen. Rechtsanwalt Lüth teilt mit, dass dem Abgemahnten hierzu grundsätzlich nur die Möglichkeit offen stehe, das Werk komplett von der von dem Abgemahnten betriebenen Webseite zu entfernen.

 

Darüber hinaus wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Der Empfänger des Abmahnschreibens wird aufgefordert, ebenfalls bis zum 02.12.2015 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass Herr Peter Kirchhoff bei einer nicht rechtzeitigen Abgabe einer solchen Erklärung gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten und seine berechtigten Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen werde.

 

Im weiteren Verlauf der Abmahnung macht der Abmahner Schadensersatzansprüche geltend. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 1.636,90 EUR gefordert, der bis zum 03.12.2015 zahlbar sei. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Schadensersatz 976,50 EUR (488,25 EUR Lizenzanalogie + 488,25 EUR Verletzerzuschlag), Rechtsanwaltsgebühren 612,80 EUR (netto nach einem Gegenstandswert von 7.076,50 EUR) und Dokumentationskosten 47,60 EUR.

Abmahnung Peter Kirchhoff

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte pixel Law

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.