Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Firma Peter R. Schroedter vor, die der Rechtsanwalt Marlon Schröder, Rathausplatz 3, 64521 Groß-Gerau am 11.4.2018 ausgesprochen hat.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant im Internet darauf aufmerksam geworden sei, dass der Internetauftritt/Verkauf des Abgemahnten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Er betreibe im Internet bei der Internetplattform eBay einen Warenhandel. Hier vertreibe er unter anderem Münzen, wobei der Abgemahnte sein Angebot an den Verbraucher richten würde. Der Empfänger des Abmahnschreibens sei zwar nach seinen eigenen Angaben bei eBay privater Verkäufer, dort aber gewerblich tätig. Der von ihm tatsächlich erfolgten gewerblichen Tätigkeit stehe nicht entgegen, dass er in seinen Angeboten ausführe, sein Angebot als privater Verkäufer zu betreiben.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit auf eBay

Die Merkmale des Unternehmensbegriff würden lediglich eine auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung beinhalten, die darauf ausgerichtet sei, Waren gegen Entgelt zu vertreiben. Selbständig sei seine Tätigkeit, da er diese in eigener Verantwortung betreiben würde. Ebenfalls sei seine Tätigkeit auf Dauer angelegt, was sich aus dem Gesamtbild seines Bewertungsprofils (deutlich über 260 Handelsaktivitäten innerhalb eines Jahres, innerhalb eines Monats 59) sowie den zeitweise zeitgleich über 169 angebotenen Artikeln ergebe. Insbesondere werde, wie bei dem Abgemahnten vorliegend, die private Sphäre verlassen, wenn zahlreiche gleichartige Waren auf Dauer angeboten werden würden. Eine Gewinnerzielungsabsicht sei nicht erforderlich.

 

Nach Paragraph 316 Abs. 1 BGB stehe dem Verbraucher jedoch bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Auch über das Muster-Widerrufsformular sei durch den Unternehmer zu informieren. Weiter sei der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter verpflichtet über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten zu informieren.

 

Diesen zwingenden gesetzlichen Anforderungen würden die Internetangebote des Abgemahnten nicht genügen. Die Firma Peter R. Schroedter sei ebenfalls im Internet mit dem Verkauf von z.B. Münzen tätig und somit ein zur Abmahnung berechtigter Mitbewerber. Der Abgemahnte werde darum gebeten eine Unterlassungserklärung bis zum 25.04 2018 abzugeben. Weiter werde der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass in Wettbewerbssachen eine Fristverlängerung grundsätzlich nicht gewährt werden könne, da Wettbewerbsangelegenheiten grundsätzlich absolute Eilsachen seien.

 

Gemäß § 12 UWG seit der Abgemahnte weiterhin verpflichtet nicht nur eine Unterlassungserklärung abzugeben, sondern auch Ersatz für die erforderlichen Auslagen zu leisten, welche Rechtsanwalt Marlon Schröder gemäß der in der Anlage beigefügten Kostennote bekannt geben würde. Aus der Kostenrechnung ergibt sich eine Berechnung nach einem Gegenstandswert von 12.000 €. Somit summierten sich die von dem Abgemahnten zu zahlenden Kosten auf 958,19 €.

Abmahnung Firma Peter R. Schroedter

wegen Wettbewerbsverstößen, u.a. fehlendem Muster-Widerrufsformular; Täushcung über Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Marlon Schröder

Stand: 04/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.