Gegenstand der Abmahnung

Am 02.11.2015 ließ Herr Philipp Kahnert durch die Hübsch und Weil Patent- und Rechtsanwälte, Oststraße 9-11, 50996 Köln eine Abmahnung wegen der rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung „Carpe noctem“ aussprechen. Sachbearbeiter des Abmahnschreibens ist Rechtsanwalt Christian Weil.

 

Der Abgemahnte wird darüber informiert, dass der Abmahner Inhaber der eingetragenen deutschen Wort-/Bildmarke „Carpe noctem“ Aktenzeichen 303 08 508. Die Marke sei umfangreich benutzt. Diese genieße u.a. Schutz für Bekleidungsstücke in Klasse 25. Ein entsprechender Registerauszug liegt dem Abmahnschreiben bei.

 

Details zur Abmahnung von Philipp Kahnert

Philipp Kahnert habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite Bekleidungsstücke unter der Bezeichnung „Carpe noctem“ anbiete. Hierdurch würde der Abgemahnte gegen die Markenrechte des Abmahners verstoßen, auch im Hinblick auf die Branchenidentität der beiden. Die Bezeichnung „Carpe noctem“ werde von dem Abgemahnten auch markenmäßig benutzt, das Zeichen werde nämlich im Rahmen der Bewerbung seiner Waren zur Unterscheidung der offerierten Waren von denen anderer Anbieter benutzt.

 

Durch die Verwendung des Zeichens „Carpe noctem“ stünden Herrn Philipp Kahnert gegenüber dem Abgemahnten gem. § 14 MarkenG entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

 

Philipp Kahnert geht es um die Bezeichnung „Carpe noctem“

Die Verletzungshandlungen seien insofern widerrechtliche Nutzungen der Bezeichnung, da der Abmahner ältere Rechte daran besitze. Der Abmahner laufe Gefahr, dass auch in Zukunft die Bezeichnung widerrechtlich und kostenlos genutzt werde und dass ihm dadurch auch in Zukunft erheblicher Schaden entstehen und Umsatz verloren gehen würde. Der Abgemahnte wird sodann mit dem Schreiben aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung bis zum 09.11.2015 12:00 Uhr abzugeben. Rechtsanwalt Christian Weil weist darauf hin, dass er seinem Mandanten bei nicht fristgerechtem Eingang einer Erklärung bis zu dem genannten Datum raten werde, unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

Kosten der Philipp Kahnert Abmahnung

Unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Schadensersatzes sei der Abgemahnte weiterhin verpflichtet, die dem Philipp Kahnert durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Hübsch und Weil erwachsenen Auslagen zu erstatten. Diese sehen eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 20.000 EUR (=964,20 EUR) zzgl. Auslagenpauschale (=20 EUR) zzgl. Mehrwertsteuer (=187,07 EUR) vor. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 1.171,67 EUR.

Abmahnung Philipp Kahnert

wegen Markenrechtsverletzung „Carpe noctem

vertreten durch Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch und Weil

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.