Gegenstand der Abmahnung

Am 09.12.2015 haben die Böning Rechtsanwälte, Mainzer Landstraße 176, 60327 Frankfurt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von dem Einzelunternehmer Philippe Böning ausgesprochen.
 
 
Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass Unterlassungsansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht werden, da dieser sich wettbewerbswidrig verhalte indem er 1. die Informationspflichten nach § 312 g BGB durch fehlende Widerrufsbelehrung verletze, 2. durch die fehlenden Impressumsangaben die Informationspflichten des § 5 TMG verletze und 3. irreführende Werbung gem. § 5 UWG betreibe.
 
 

Abmahnung Philippe Böning erhalten?

Mit der Abmahnung teilen die Bevollmächtigten mit, dass Philippe Böning als Einzelunternehmer gewerblich tätig sei und u.a. auf der Verkaufplattform eBay unter dem Benutzernamen“will2k00“ u.a. auch Prada Schuhe, Bekleidung, Handtaschen und Accessoires anbiete. Der Abmahner sei auf die von dem Abgemahnten dargebotenen Auktionen aufmerksam geworden und sei durch einen Testkauf an dessen Daten gekommen. Obwohl das Mitgliedskonto des Empfängers des Abmahnschreibens die Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer“ aufweise, sei dieser gewerblich tätig. Was eine gewerbliche Tätigkeit wird sodann per Definition dem Abgemahnten mitgeteilt: „Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen hervortritt“.
 
 
Weshalb von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werde, wird sodann von dem unterzeichnen Rechtsanwalt Böning aufgelistet. So würde der Umfang der Verkäufe, bei der er ständig neue, hochwertige Designerbekleidung Handtaschen und Accessoires anbiete, für eine Gewerblichkeit sprechen. Zum anderen weise darauf hin, dass er das gleiche Modell eines Artikels in unterschiedlichen Größen oder identische Artikel mehrfach anbiete. Auch dass die Waren vor dem Verkauf angekauft wurden, sei ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um einen Privatverkäufer handele. Die Waren seien zweifelsohne über den persönlichen Bedarf hinaus angeboten worden.
 

Was tun bei einer Philippe Böning Abmahnung?

Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sei gerade bei Internet-Versteigerungen zu bejahen, sofern die Anzahl der Versteigerungen in einem bestimmten Zeitraum einen Umfang der angebotenen Produkte belege, die dem Schluss auf ein rein privates Verhalten entgegenstehe (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.04, 6 W 80/04, S. 5), so Rechtsanwalt Böning.
Weiter heißt es sodann, dass zwischen seinem Mandanten und dem Abgemahnten ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehe.
 
 
Der Abmahner sei nicht bereit, dass rechtsmissbräuchliche Verhalten des Abgemahnten hinzunehmen. Bis zum 14.12.2015, 13:00 Uhr soll der Abgemahnte eine die Wiederholungsgefahr ausschließende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Anderenfalls werde Herrn Philippe Böning geraten, unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten. Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten, die dem Abmahner für die anwaltliche Inanspruchnahme entstandenen Kosten bis zum 16.12.2015 zu bezahlen. Nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR werden eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 964,60 EUR und das Entgelt für Post und Telekommunikations-Dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20 EUR, also insgesamt 984,60 EUR in Ansatz gebracht. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 187,07 EUR sei von dem Abmahner zu zahlen.
 
 
 
Rechtsanwalt Böning weist darauf hin, dass der Gegenstandswert aufgrund des Interesses seines Mandanten und des Umfangs der Verstöße auf 20.000 EUR zu beziffern sei und bereits an der Untergrenze des hier vertretbaren angesiedelt sei.

Abmahnung Philippe Böning

wegen fehlendem Impressum u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Böning

Stand: 12/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.