Gegenstand der Abmahnung
Am 26.7.2017 haben die Image Law Rechtsanwälte, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg im Auftrag der PicRights Europe GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Peter C. Richter.
Urheberrechtsverletzung an Lichtbild
Rechtsanwalt Dr. Richter führt aus, dass seine Mandantin die europäischen Lizenzrechte der Bildagentur Masterfile Corp. halten würde. Sie habe das Recht eingeräumt erhalten, Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwälte sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der PicRights Europe GmbH aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zustünden.
Der Abgemahnte würde auf seiner Internetseite Lichtbilder verwenden, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte i.S. des UrhG der vorbenannte Rechteinhaber sei. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung durch diesen liege im vorliegenden Fall nicht vor, bzw. sei nicht ermittelt werden können.
Für die unberechtigte Nutzung schulde der Empfänger des Abmahnschreibens daher Schadensersatz. Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige gefordert werden, was zwischen dem Abgemahnten und der Abmahnerin bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Lichtbildes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Für das von ihm genutzte Lichtbild sei auf Basis der masterfile Lizenzbedingungen eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen.
Die Lizenzbedingungen könne auf der Seite des Rechteinhabers unter Angabe der Image-ID eingesehen werden. Dieses Honorar lege der vorbenannte Rechteinhaber auch den üblichen Lizenzvereinbarungen zu Grunde.
Die Schadensersatzansprüche würden mit 2.100 EUR geltend gemacht werden. Ferner sei er zur Erstattung der seiner Mandantschaft entstandenen Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Rechtsanwaltsgebühren würden nach einem Gegenstandswert von 2.100 EUR berechnet. Der Eingang der Gesamtforderung i.H.v. 2.381,30 EUR werde bis zum 15.8.2017 erwartet.
Unterlassungsansprüche werden mit dem Schreiben nicht geltend gemacht.
Abmahnung PicRights Europe GmbH
wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild
vertreten durch Image Law Rechtsanwälte
Stand: 07/2017
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.