Gegenstand der Abmahnung
Am 31.7.2017 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christoph Schütz. Dieser teilt mit, dass es sich bei seiner Mandantin um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe „Pink Floyd“ für alle bis 1986 erbrachten Darbietungen handele.
Unlizenzierte Veröffentlichung eines DVD-Bildtonträgers von „Pink Floyd“ als Abmahngrund
Die Künstler und Musiker der Gruppe „Pink Floyd“ hätten die Rechte zur Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung an allen ihren bis 1974 erbrachten Darbietungen mit Verträgen vom 28.02.1967 und vom 18.03.1968 exklusiv zunächst auf das Tonträgerherstellungsunternehmen EMI Records Limited (unter ihrer damaligen Firma Grammophone Company Limited) übertragen. Mit Vertrag vom 22.12.2010 habe die EMI Records Limited alle Rechte auf die Pink Floyd Music Ltd. als Auswertungsgesellschaft der Künstler rückübertragen. Die Rechte zur Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung an allen ihren von 1975 bis 1986 erbrachten Darbietungen hätten die Künstler und Musiker der Gruppe „Pink Floyd“ direkt auf ihre Mandantin übertragen, so die Gutsch und Schlegel Rechtsanwälte.
Die Pink Floyd Music Ltd. habe in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte im Internetauktionshaus eBay einen DVD-Bildtonträger „Pink Floyd – Live Anthology“ mit Bildtonaufnahmen der Musikgruppe „Pink Floyd“ angeboten habe. Dieser Bildtonträger sei von der Abmahnerin niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von ihr oder einem Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden. Diese Tatsache dürfte dem Abgemahnten auch bekannt sein, da er in seinem Angebot entsprechende Rezensionen Dritter platziert habe, aus denen ersichtlich werde, dass es sich um ein nicht lizenziertes Produkt handele. Zumindest habe er grob fahrlässig gehandelt.
Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 7.8.2017 eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben werde er aufgefordert, bis zum 14.8.2017 die sich in seinem Besitz befindlichen vorbenannten Bildtonträger sowie etwaige Vervielfältigungsstücke zu Händen der Kanzlei Gutsch & Schlegel zu Zwecken der Vernichtung herauszugeben. Ein Schadensersatzanspruch wird in Höhe von 519,50 EUR geltend gemachte, wobei 250 EUR auf den Schadensersatz fallen, 169,50 EUR auf die Rechtsanwaltsgebühren und 100 EUR auf die Ermittlungstätigkeiten der Firma GUMPS GmbH. Dem Zahlungseingang werde bis zum 14.8.2017 entgegen gesehen.
Abmahnung Pink Floyd Music Ltd.
wegen Vertrieb nichtlizenzierter Bildtonträger
vertreten durch Rechtsanwälte Gutsch und Schlegel
Stand: 07/2017
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.