Gegenstand der Abmahnung

Post / Abmahnung der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) aus München durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage mit dem Betreff „Berechtgungsanfrage: Registrierungspflicht gem. §§ 6 Abs. 1 S. 1, 37 Abs. 1 ElektroG“ erhalten? Dann sind Sie nicht allein. Die Einzelheiten:

 

Am 8.10.2018 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantin ein Versandhandelsunternehmen betreibe und u.a. einen Onlineshop betreiben würde. Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Haushaltsgeräte gehören.

 

Fehlende Registrierung bei der Stiftung EAR führt zu Abmahnung

Die Plogoo UG (haftungsbeschränkt) habe jüngst festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay z.B. eine PC Tastatur anbieten würde. Nach den Recherchen der Abmahnerin bestehe für dieses Produkt ein absolutes Vertriebsverbot. So sei das Produkt, anders als zwingend gesetzlich vorgeschrieben, nicht mit einer Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständiger Behörde ordnungsgemäß registriert.

 

Nach § 6 ElektroG müssten alle Elektrogeräte mit Marke und Geräteart bei der zuständigen Behörde registriert sein. Die registrierte Marke müsse dabei auf dem Produkt angegeben sein. Erst dann dürften diese überhaupt in Deutschland angeboten und verkauft werden. Eine Herstellerregistrierung für das Unternehmen des Abgemahnten existiere nicht. Das Produkt werde überdies als markenlos angeboten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage weiter. Nach den amtlichen Verlautbarungen des Stiftung EAR sei dies bereits ein dringendes Indiz für das Fehlen der Registrierung.

 

Vor diesem Hintergrund werde nun im Wege einer formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher gültigen Registrierung bei der Stiftung EAR der Abgemahnte sich berechtigt fühle, die von ihm angebotenen Elektrogeräte in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten. Erforderlich hierzu sei die Vorlage der aktuellen gültigen WEEE-Registrierungsnummer, aus der der verantwortliche Hersteller und die Marke des Geräts zweifelsfrei hervorgehen würden. Die Vorlage der Unterlagen sein erforderlich, da der Gesetzgeber den Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte als Ordnungswidrigkeit einstufe, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden würden, vgl. § 45 Abs. 2 ElektroG. Als Frist zur Vorlage der Unterlagen wird der 17.10.2018 genannt.

 

Für den Fall, dass für das streitgegenständliche Elektrogerät keine Hersteller-/ und/oder keine Markenregistrierung vorhanden sei, sei der Verkauf sofort einzustellen. Das Produkt dürfe dann nicht weiter am Markt angeboten werden. Ferner habe der Abgemahnte dann innerhalb der gesetzten Frist gegenüber der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG habe der Empfänger des Abmahnschreibens für den Fall des Fehlens einer ordnungsgemäßen Registrierung auch die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Sandhage zu erstatten. Der geltend gemachte Betrag i.H.v. 347,60 € sei zahlbar bis zum 24.10.2018.

Abmahnung Plogoo UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlender Registrierung bei Stiftung EAR bei Elektroartikelverkauf

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.