Gegenstand der Abmahnung

Eine markenrechtliche Abmahnung haben die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP, Maximiliansplatz 22, 80333 München im Auftrag der Procter & Gamble Germany GmbH & Co. oHG am 8.12.2016 ausgesprochen. Hintergrund sei eine Markenrechtsverletzung an der Marke „Braun“. Unterschrieben ist das Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Urband.

 

Dieser teilt mit, dass die Kanzlei Bird & Bird LLP die Procter & Gamble GmbH & Co. oHG und deren Tochterunternehmen Braun GmbH in dieser marken- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit vertreten.

 

Hintergrund zur Braun GmbH

Braun sei ein Unternehmen der Procter & Gamble Unternehmensgruppe, eines der führenden Konsumgüterkonzerne weltweit. Zum Portfolio von Procter & Gamble würden zahlreiche überragend bekannte Marken, wie etwa Braun, Oral-B, Head & Shoulders und Gillette. Dem Abgemahnten dürfte bekannt sein, dass ihre Mandantin unter der Marke „Braun“ führende Herstellerin elektrischer Kleingeräte wie Herrenrasierapparate, Uhren oder Küchengeräte sei und diese weltweit vertreibe. Die Braun Geräte seien in allen Schlüsselmärkten der Welt und vor allem in Europa bekannt.

 

Die Bezeichnung „Braun“ sei umfassend und international zu Gunsten der Abmahnerin geschützt.

 

Markenrechtsverletzung an Marke „Braun“ als Abmahngrund

Rechtsanwalt Urband teilt mit, dass seine Mandantin bei einer WHOIS-Abfrage habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte Inhaber sowie administrativer Ansprechpartner der Domain „braun-…“ sei. In der Domainbezeichnung übernehme der Abgemahnte die überragend bekannte Marken- und Firmenbezeichnung „Braun“ der Procter & Gamble Germany GmbH & Co. oHG. Mit der vorgenannten Domainregistrierung verletze er die Marken- und Firmenbezeichnung „Braun“ ihrer Mandantin.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die als Anlage 2 beigefügte, vorformulierte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung bis Donnerstag, den 15.12.2016 rechtswirksam unterzeichnet im Original zurückzusenden. Im Rahmen des der Abmahnerin zustehenden Beseitigungsanspruchs sei der Abgemahnte verpflichtet, die Domain an Braun zu übertragen.

 

Er sei ferner verpflichtet, die durch die Beauftragung entstandenen Kosten zu erstatten. Diese seien Wochenfrist nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu zahlen und belaufen sich auf 1.973,90 EUR nach einem Gegenstandswert von 100.000 EUR.

Abmahnung Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations oHG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Braun“

vertreten durch Rechtsanwälte Bird & Bird LLP

Stand: 8.12.2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.