Gegenstand der Abmahnung

Am 10.9.2018 haben die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer, Violenstraße 13, 28195 Bremen im Auftrag der ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Helge Bleischwitz.

 

Täuschung über Gewerblichkeit als Abmahngrund

Die Abmahnerin habe anhand eines Testkaufs festgestellt, dass sich der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay als privater Verkäufer ausgeben würde und aktuell 55 laufende Angebote bei eBay eingestellt habe. Demnach würde er eine Vielzahl von Artikeln anbieten, die über die üblichen Haushaltsmengen hinausgehen würden.

 

Die Aktivlegitimation seiner Mandantin ergebe sich aus deren Rechtsfähigkeit und dem Vereinszweck, der sich der Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen widmen würde, insbesondere mit dem mit dem Ziel der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gemäß Satzung. Der Verein sei seit dem 25.10.1986 eingetragen und tätig und verfüge über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern mit entsprechender personeller und sachlicher Ausstattung, so dass dieser berechtigt sei, gegen den Abgemahnten vorzugehen, so Rechtsanwalt Bleischwitz.

 

Der Abgemahnte habe in den letzten 12 Monaten 560 Bewertungen bei eBay bekommen, wobei zu beachten sei, dass durchschnittlich jeder 3. Käufer eine Bewertung abgeben würde. Die Verkäufe seien somit dem gewerblichen Bereich zuzuordnen.

 

Weiter heißt es sodann in dem mir vorliegenden Schreiben, dass der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer nur unzureichend bzw. fehlerhaft vor dem Bestellvorgang informieren würde. Als Gewerbetreibender sei er zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sich insbesondere wettbewerbsgerecht zu verhalten. Dem Verbraucher stünde bei außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Der Abgemahnte habe den Verbraucher klar und unmissverständlich über das ihm zustehende Widerrufsrecht nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 zu informieren.

 

Des Weiteren mache der Abgemahnte keinerlei Angaben zur Anbieterkennzeichnung.

 

Außerdem würden Angaben fehlen, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von dem Abgemahnten gespeichert werden würde und ob und ggf. wie er dem Verbraucher zugänglich gemacht werden würde.

 

Auch über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht habe er nicht informiert.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen und bis zum 22.9.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Bleischwitz sei berechtigt, für die ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. zu erklären, dass diese auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichten würde, wenn innerhalb der gesetzten Frist die vorstehend geforderte Erklärung eingehen würde.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden in Höhe von 413,64 € geltend gemacht. Hierzu führt der Bevollmächtigte der Abmahnerin aus, dass in Fällen vorliegender Art üblicherweise ein Gegenstands-/Streitwert von € 5.0001,– angesetzt werden würde, um sogleich beim Landgericht gerichtlich vorgehen zu können. Entgegenkommenderweise und ohne Präjudiz zur Sach- und Rechtslage würden vorläufig ein Gegenstandswert von € 3.001,– angesetzt werden.

Abmahnung ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer

Stand: 09/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.