Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Raffaele Kubel aus Darmstadt sprach im Namen der Hareos Trading GmbH unter dem 09.02.2015 eine Abmahnung aus. Hintergrund dieser Abmahnung sei ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Hareos Trading GmbH habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte innerhalb seiner Artikelbeschreibung auf der Verkaufsplattform eBay ein Lichtbild verwendet habe, dass angeblich von der Hareos Trading GmbH stammt. Um diese Äußerung zu belegen, hat Rechtsanwalt Raffaele Kubel dem Abmahnschreiben ein Original-Lichtbild sowie das Internetangebot der Hareos Trading GmbH beigefügt.

 

Hareos Trading GmbH Abmahnung erhalten

 

Das Lichtbild habe die Hareos Trading GmbH selbst gefertigt und habe daher die ausschließlichen Nutzungsrechte. Eine Zustimmung zur Nutzung des Lichtbildes habe der Abgemahnte zu keiner Zeit erhalten. Darüber hinaus sei die Bildverletzung auch durch die Firma Anticopy am 28.01.2015 festgestellt worden. Eine Abschrift hierüber wird der Abmahnung ebenfalls beiglegt.

 

Nach Sicht des Kollegen Kubel liegt damit eindeutig eine Verletzung der Urheberrechte vor. Die Hareos Trading GmbH sei daher berechtigt, vom Abgemahnten Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung zu verlangen.

 

Abmahnung Hareos Trading GmbH was tun?

 

Sodann wird in dem Abmahnschreiben ausgeführt, dass die Hareos Trading GmbH die Wahl habe, wie der ihr entstandene Schaden berechnet wird. Sie könne den Schaden auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr berechnen. Schadensersatzpflichtig sei zudem, dass mit dem kopierten Lichtbild kein Bildquellennachweis veröffentlicht wurde.  Werden Werbefotos ohne Einwilligung des Urhebers im Internet unter Weglassung des Bildquellennachweises veröffentlicht, so ist bei der Schadensberechnung ein Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung vorzunehmen, so Rechtsanwalt Kubel.

 

Rechtsanwalt Kubel geht zudem von einer Nutzungsdauer von 1 Monat aus, sodass ein Schadensersatz in Höhe von 170,00 € für die unerlaubte Nutzung gefordert wird. Der Abgemahnte wird sodann darauf hingewiesen, dass im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung mit weiteren Schadensersatzansprüchen z rechnen sei. Es bestünde zusätzlich zu der geforderten Gebühr auch ein Anspruch auf 100% Zuschlag für den fehlenden Bildquellennachweis und ggf. einen weiteren Zuschlag von 50% für die Verwendung in einem Onlineshop.

 

Das der Abgemahnte als Privatanbieter tätig war, sei angeblich berücksichtigt worden. Bezüglich des Unterlassungsanspruchs der Hareos Trading GmbH wird der Abgemahnte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, spätestens bis zum 18.02.2015, 12:00 Uhr, aufgefordert. Eine geeignete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird der Abmahnung als Entwurf beigefügt. Nach Angaben des Rechtsanwalts Kubel sei nur eine Unterlassungserklärung geeignet, die für den Fall des Verstoßes die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vorsieht. Nur so könne die Wiederholungsgefahr beseitigt werden.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte dazu verpflichtet, auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Eine Kostenrechnung über 334,75 € wird der Abmahnung beigelegt. Dieser Betrag wurde nach einem Gegenstandswert von 2.170,00 € berechnet. Als Zahlungsfrist wird der 25.02.2015 gesetzt.

Abmahner: Hareos Trading GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Raffaele Kubel 

Gegenstand der Abmahnung: Privatverkauf eBay

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.