Gegenstand der Abmahnung

Am 17.10.2016 haben die Rechtsanwälte Busse & Partner, Robert-Koch-Straße 1, 80503 München im Auftrag von Herrn Raimund Konopka eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund ihrer Einschaltung sei, dass der Abmahner Inhaber diverser Gemeinschaftsgeschmacksmuster und deutscher Geschmacksmuster für Fugenspachtel/Fugenglätter sei. Hervorzuheben sei das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 001735168, welches mehrere Sammelmuster umfasse, so Rechtsanwältin Dr. Aliki Busse, die Sachbearbeiterin der Abmahnung. Sie weist darauf hin, dass ihr Mandant erfahren habe, dass der Abgemahnte unter anderem bei Amazon Fugenglätter/Fugenspachtel anbieten würde, die nicht ähnlich sondern nahezu identisch den Geschmacksmuster rechtlichen geschützten Produkten des Abmahners sei. Zu seiner Information würden die Produkte von Herrn Raimund Konopka nachfolgend abgebildet werden. Der einfache Vergleich zeige bereits die Übereinstimmung mit den Schutzrechten ihres Mandanten, so dass eine Schutzrechtverletzung daher unproblematisch gegeben sei.

 

Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die beigefügte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu Händen der Rechtsanwälte Busser & Partner bis spätestens zum 25.10.2016 unterzeichnet zurückzusenden.

 

Mit der Unterzeichnung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, „es, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,– (Euro Fünftausendeinhundert) – unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs – zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Fugenspachtel/Fugenglätter wie nachfolgend abgebildet zu benutzen, anzubieten, zu vertreiben und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder benutzen, anbieten, vertreiben und/oder in den Verkehr bringen zu lassen“.

 

Ebenfalls binnen dieser Frist solle der Abgemahnte unter Vorlegung von geeigneten Nachweisen Auskunft erteilen über den Umfang der Verletzungshandlung.

 

Darüber hinaus habe er die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte Busse & Partner aus Gründen der Geschäftsführung ohne Auftrag, aus deliktrechtlichen sowie gemäß § 12 UWG analog zu übernehmen, die diese gegenüber dem Abgemahnten aus einem Gegenstandswert von 20.000 EUR abrechnen würden. Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 984,60 EUR sei ebenfalls zahlbar bis zum 25.10.2016.

Abmahnung Raimund Konopka

wegen Geschmacksmusterverletzung Fugenspachtel / Fugenglätter

vertreten durch Rechtsanwälte Busse & Partner

Stand: 10/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.