Gegenstand der Abmahnung

Am 5.7.2018 haben die Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Rainer Deyhle eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung personenbezogener Daten ausgesprochen.

 

Google Analytics Einbindung ohne Anonymisierung führt zu Abmahnung

 

Unter der allgemein zugänglichen Internetpräsenz des Abgemahnten sei von diesem der Tracking-Dienst Google Analytics implementiert worden. Hierdurch würde er in Echtzeit Daten über Aktivitäten der Nutzer erheben und dem Anbieter Google zur Auswertung zur Verfügung stellen.

 

Wie dem Abmahner am 9.4.2018 anlässlich eines Besuchs der Webseite des Abgemahnten aufgefallen sei, verwende der Empfänger des Abmahnschreibens Google Analytics, ohne dass er durch den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ die IP-Adresse der Webseitenbesucher anonymisiert habe. Dieses sei dokumentiert worden, so der unterzeichnende Rechtsanwalt Vogt in dem mir vorliegenden Schreiben. Die vorstehend von seinem Mandanten selbst erteilten Informationen (IP-Adresse, Zeitangabe zum Webseitenbesuch) würden eine Zuordnung zum Zwecke der Erfüllung der Ansprüche gemäß Art. 15 ff. DSGVO ermöglichen.

 

Der Abmahner hätte den Abgemahnten bereits mittels E-Mail vom 9.4.2018 hingewiesen und zur Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten sowie zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser Aufforderung hätte der Abgemahnte nicht entsprochen.

 

Weiter heißt es sodann, dass es sich bei einer IP-Adresse um ein personenbezogenes Datum handele. Die von dem Abgemahnten über Google Analytics vorgenommene Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse seines Mandanten könne er nicht auf einen datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestand stützen. Eine Einwilligung gemäß § 13 TMG habe Herr Rainer Deyhle nicht erteilt. Nutzungsdaten dürften nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich sei, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Auch an diesen Voraussetzungen fehle es bei der ohne Anonymisierung erfolgten IP-Adressen-Übermittlung evident, so dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Abmahners vorliegen würde.

 

Unterlassung, Aufkunft, Löschung, Abmahnkosten

 

Der Abgemahnte wurde dazu aufgefordert, bis zum 23.7.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Er soll es unterlassen, bei einem Aufruf einer von Klarwerbung betriebenen Internetseite durch Herrn Rainer Deyhle dessen IP-Adresse in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Nutzungsvorgangs an die Google Inc. zu übermitteln, indem die Klarwerbung auf der aufgerufenen Webseite den Tracking-Dienst Google Analytics nutzt, ohne dabei gleichzeitig die Code-Erweiterung „anonymizeIp“ zu verwenden.

 

Ferner wurde er binnen derselben Frist aufgefordert, Auskunft zu erteilen, ob den Abmahner betreffende personenbezogene Daten verarbeitet würden sowie Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert worden seien.

 

Schließlich habe der Abgemahnte die unzulässig unter Verwendung von Google Analytics gespeicherten, Herrn Rainer Deyhle betreffenden, personenbezogenen Daten zu löschen. Diese Löschung sei unverzüglich nach Auskunftserteilung den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter gegenüber zu bestätigen.

 

Ferner wurde der Empfänger des Abmahnschreibens darauf hingewiesen, dass gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 TMG die entgegen § 15 Abs. 1 TMG erfolgte Verwendung personenbezogener Daten eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die gemäß § 16 Abs. 3 TMG mit einer Geldbuße bis zum 50.000 € geahndet werden könne.

 

Aufgrund der schuldhaften Rechtsverletzung gem. § 823 Abs. 1 BGB sowie – verschuldensunabhängig –nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 677, § 683 Satz 1, § 670 BGB habe der Abgemahnte die Kosten der Bevollmächtigten zu ersetzen, welche mit 571,44 EUR nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR beziffert werden würden. Zahlbar sei der Betrag bis zum 23.7.2018.

Abmahnung Rainer Deyhle

wegen unerlaubter Verwendung personenbezogener Daten

vertreten durch Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter

Stand: 07/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.