Rechtsanwalt Rainer Munderloh ist der vierte im Bunde, der mindestens eine Abmahnung im Auftrag der Huber Medien GmbH ausgesprochen hat. Über die Abmahnungen der Huber Medien GmbH hatte ich hier bereits ausführlich berichtet. Rechtsanwalt Rainer Munderloh ist seit dem 18.6.2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Er gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg an.

Meine Erfahrung mit Rechtsanwalt Rainer Munderloh

Ich bin jetzt seit über 9 Jahren als Rechtsanwalt tätig und in den Jahren 2011 bis 2014 hatte ich mit dem Kollegen Rainer Munderloh in über 130 Filesharing Fällen zu tun. In allen mir bisher bekannten Abmahnungen ging es um angebliche Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen. Mir sind bisher ausschließlich die nachfolgenden vier Auftraggeber von Rechtsanwalt Rainer Munderloh bekannt:

 

  • RGF Productions Ltd.
  • Firma TELSEV SARL
  • Asteria Media SL
  • G & G Media Foto-Film GmbH

 

Die zuletzt von mir bearbeitete Filesharing Abmahnung war vom 8.12.2014. Seitdem habe ich vom Kollegen Rainer Munderloh nichts mehr gehört, bis ich dann heute (8.10.2015) auf einmal eine Abmahnung der Huber Medien GmbH von einem Abgemahnten zugeleitet bekam. Das ist die erst nicht Porno-Abmahnung, die ich von dem Kollegen erhalte. In keinem der über 130 Filesharing Fälle kam es bisher zu einem streitigen Verfahren. Mir ist nicht ein einziger Vorgang bekannt, in denen Rechtsanwalt Rainer Munderloh in der Vergangenheit für seine Auftraggeber die vermeintlich bestehenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht hat. Alles bleib vorgerichtlich. Dann ist stets schlichtweg gar nichts weiter passiert.

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