Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht Christian Sitter, Marktstraße 17, 98867 Gotha vom 10.3.2017 vor, die dieser im Auftrag von Herrn Ralf Dittmann ausgesprochen hat. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant Inhaber des Onlinehandels Limited Selections sei und wie der Abgemahnte gewerblich auf dem Online-Marktplatz eBay handele, wobei beide insbesondere auch Fitnesstracker der Marke Xiaomi anbieten würde. Sie stünden somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.
Kein Hinweis auf Widerrufsrecht – Abmahnung droht
Herr Ralf Dittmann habe feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens, obwohl er gewerblicher Verkäufer sei, seinen Artikeln keine Widerrufsbelehrung beifügen würde. Unter „Widerrufsbelehrung“ sei als Frist 14 Tage genannt. Eine Belehrung im gesetzlichen Rahmen erfolge nicht. Eine unterlassene Widerrufsfrist beginne jedoch niemals zu laufen, so Rechtsanwalt Christian Sitter. Damit bestehe für seine Kunden die Möglichkeit, binnen 6 Monaten den geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen dem Abgemahnten gegenüber zu widerrufen. Das Vorenthalten einer Widerrufsbelehrung stelle gemäß § 5a UWG einen Wettbewerbsverstoß durch Unterlassen dar.
Nach der zum 13.06.2014 in Kraft getretenen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) sei keine Textform für den Widerruf des Verbrauchers mehr vorgesehen, sondern auch ein telefonischer Widerruf sei fällig. Nach § 355 Abs. 1 BGB erfolge der Widerruf durch Erklärung dem Unternehmer gegenüber. Entsprechende enthalte der amtliche Gestaltungshinweis Nr. 2 zur Verwendung des Musters für Widerrufsbelehrungen die Empfehlung, bei der Bezeichnung des Widerrufsempfängers auch die Telefonnummer des Unternehmers anzugeben, Diese gebe der Abgemahnte zwar an, doch erfolge kein Hinweis, dass auch telefonische Widerrufserklärung zulässig sei.
Weiter heißt es in der Abmahnung, dass ferner die bloße Rücksendung der Ware nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr ausreiche.
Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 17.3.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR geltend gemacht, summieren sich auf 745,40 € und seien zahlbar bis zum 17.3.2017.
Abmahnung Ralf Dittmann
wegen fehlender Widerrufsbelehrung
vertreten durch Rechtsanwalt Christian Sitter
Stand: 03/2017
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.