Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Hermans I & Strang im Auftrag von Herrn Ralf Kurth vom 17.11.2015 vor. Gegenstand dieses Schreibens ist die Verwendung von Lichtbildern, die der Abmahner gefertigt habe.

 

Der Abgemahnte würde als gewerblicher Verkäufer bei eBay, Amazon und in seinem eigenen Shop ein Modellauto der Marke Clayre & EEf anbieten, welches einen stilisierten VW Bus Typ 1 darstellen würde. Bei den Angeboten würde der Abgemahnte vier Lichtbilder verwenden, die sein Mandant gefertigt habe, so Rechtsanwalt Bastian Strang, der Unterzeichner des 10seitigen Abmahnschreibens.

 

Abmahnung von Ralf Kurth erhalten?

Ausweislich des jeweils zu den Angeboten gehörenden Impressums sei der Abgemahnte auch verantwortlich für den Inhalt der jeweiligen Angebote. Es ergeht sodann der Hinweis, dass die entsprechenden Veröffentlichungen gerichtsfest gesichert seien. Herr Ralf Kurth sei ebenfalls gewerblicher Anbieter mit einem Shop bei eBay unter dem Namen fashioncolor6519 und biete ebenfalls das streitgegenständliche Modell zum Kauf an.

 

Die vorbenannten Bilder seien als Lichtbilder geschützt und das ausschließliche Nutzungsrecht liege bei dem Abmahner.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die streitgegenständlichen Lichtbilder sofort zu entfernen und bis zum 24.11.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entsprechender Entwurf sei als Anlage beigefügt.

 

Ralf Kurth will Auskunft und Schadensersatz

Darüber hinaus habe der Abgemahnte gegenüber Herrn Ralf Kurth Auskunft zu erteilen und Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz werde im Wege der Lizenzanalogie berechnet und summiert sich auf einen Betrag von insgesamt 1.000 EUR. Die Berechnung sieht wie folgt aus: Grundhonorar (100,00 €) zzgl. 50 % Zuschlag für die Nutzung im Onlineshop    (50,00 €) zzgl. 50 % Zuschlag für die Nutzugsdauer über 1 Monat (50,00 €) zzgl. 50 % Zuschlag für die Mehrfachverwendung (50,00 €) = 250,00 €. Hierzu werden 100 % Zuschlag vorgenommen, da keine Quellenangabe erfolgt ist. Von diesen 500 € wird allerdings ein Abschlag von 50 % vorgenommen, da es sich bei dem Abmahner nicht um einen professionellen Fotografen handelt. Es werden also pro Lichtbild 250,00 € an Schadensersatz gefordert. Dieser Betrag zzgl. der Rechtsanwaltsgebühren, die für das Aussprechen der Abmahnung angefallen seien und 1.358,86 € betragen würden (Gegenstandswert: 25.500 €), also insgesamt 2.358,86 € sei zahlbar bis zum 01.12.2015.

 

Dann wird der Abgemahnte aufgefordert, Auskunft zu erteilen über Art und Umfang der Nutzung der streitgegenständlichen Lichtbilder.

 

Die Rechtsanwälte Hermans I und Strang informieren sodann, dass für den Fall, dass eine entsprechende Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werde, eine glaubhafte Auskunft fristgerecht erteilt werde und der genannte Zahlungsbetrag ebenfalls innerhalb der insofern gesetzten Frist auf dem Kanzleikonto gutgeschrieben sei, der Abmahner die gesamte Angelegenheit, vorbehaltlich der Überprüfung der Einhaltung der Unterlassungserklärung sowie der Berechnung eines möglicherweise über den geltend gemachten Betrag hinausgehenden Schadensersatzes, als erledigt betrachten würde.

Abmahnung Ralf Kurth

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbilder

vertreten durch Rechtsanwälte Hermans I & Strang

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.