Gegenstand der Abmahnung
Mit Schreiben vom 11.7.2017 hat Herr Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg, Hohenzollerndamm 196, 10717 Berlin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Lars Hämmerling teilt mit, dass seine Mandantschaft – wie der Abgemahnte auch – über das Internet Begleitprodukte und Merchandiseartikel von Getränkeherstellern verkaufen würde.
Der Abgemahnte sei ein gewerblicher Verkäufer und somit ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er habe die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte gemäß §§ 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach habe er gegenüber Verbrauchern sämtliche Informations- und Belehrungspflichten erfüllen, was der Abgemahnte nicht vollständig tun würde.
Das Abmahnschreiben des Ralph Schneider
Weiter heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte nicht mitteilen würde, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei.
Auch ein Muster-Widerrufsformular würde er nicht zur Verfügung stellen.
Weiter würde der Abgemahnte zum Vertragsschluss ausführen, dass die Angebote des Verkäufers im Internet eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden darstellen würden, im Onlineshop zu bestellen. Darüber hinaus belehrt der Abgemahnte, dass durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abgebe. Als dritten Punkt führe er aus, dass der Verkäufer den Zugang der Ware unverzüglich bestätigen würde.
Diese Ausführungen würden gegen § 6 Nr. 7 AGB-Ebay verstoßen, so Rechtsanwalt Hämmerling. Danach seien die Angebote bei eBay bindend.
Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Hämmerling aufgefordert, eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 18.7.2017, 12:00 Uhr an den Bevollmächtigten des Abmahners zu senden.
Durch die Inanspruchnahme des Unterzeichners seien seiner Mandantschaft Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte verpflichtet sei. Es würde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000 EUR angesetzt. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von 984,60 EUR bis zum 21.7.2017 zu zahlen.
Abmahnung Ralph Schneider
wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular u.a.
vertreten durch Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg
Stand: 07/2017
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.