Gegenstand der Abmahnung
Am 30.8.2018 haben die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster im Auftrag von Frau Rebecca Hölz eine Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwältin Deborah Stutznäcker, die Unterzeichnerin des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten an Verbraucher im Internet auf www.ebay.de sei, mit denen dieser der Frau Rebecca Hölz unlauteren Wettbewerb bereite. Der Abgemahnte würde mit seinen Angeboten gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Informationspflichtverletzungen als Abmahngrund
Rechtsanwältin Stutznäcker führt aus, dass der Abgemahnte seinen Informationspflichten nicht nachkommen würde, da er insbesondere nicht über das Mängelhaftungsrecht für die Waren informiere.
Auch seien keine Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, gegeben. Ebenfalls informiere der Abgemahnte nicht über die Vertragstextspeicherung und darüber, wie der Kunden mit den nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserkläung erkennen und berichtigen könne.
Darüber hinaus verkaufe der Abgemahnte seine Produkte in Einheiten, z.B. 50 ml, gebe hierbei aber keinen Grundpreis an.
Auch ein Muster-Widerrufsformular halte der Abgemahnte in seinen Angeboten nicht vor.
Darüber hinaus fehle auch ein Hinweis und ein klickbarer Link auf die OS-Plattform.
Namens und in Vollmacht der Frau Rebecca Hölz würden die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven den Abgemahnten auffordern, es ab sofort zu unterlassen
„I. im geschäftlichen Verkehr über das Internet Kosmetikprodukte anzubieten/anbieten zu lassen
1. und dabei dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung nicht folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:
a) darüber, dass gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren bestehen;
b) über die einzelnen Schritte die zum Vertragsschluss führen und die Möglichkeiten zur Korrektur falscher Eingaben;
c) darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird;
2. ohne dabei den Verbraucher nicht über das Muster-Widerrufsformular zu informieren;
3. und dabei gegenüber dem Verbraucher keinen klickbaren Link auf die OS-Plattform vorzuhalten;
II. im geschäftlichen Verkehr über das Internet Kosmetikprodukte anzubieten/anbieten zu lassen und/oder unter Angabe von Preisen zu bewerben/bewerben zu lassen und dabei in Hinblick auf Kosmetikprodukte, welche nach Mengeneinheit angeboten werden, gegenüber dem Verbraucher neben dem Gesamtpreis nicht den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) unmissverständlich, klar und gut lesbar anzugeben.“
Der Empfänger des Abmahnschreibens soll bis zum 7.9.2018 eine entsprechende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.
Des Weiteren habe er die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 40.000,00 € berechnen (= 1.590,91 €) und seien zahlbar bis zum 14.9.2018.
Abmahnung Rebecca Hölz
wegen fehlendem Hinweis auf Mängelhaftung, keiner Grundpreisangabe u.a.
vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Walsscheid & Drouven
Stand: 08/2018
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.