Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 2.9.2015 hat die Natura Balance UG, vertreten durch die Rechtsanwälte Am Kreuztor, Am Kreuztor 5/6, 48147 Münster, eine Abmahnung gegenüber einem Verkäufer auf dem Onlinemarktplatz Amazon ausgesprochen. Gegenstand der Beauftragung ist die Art und Weise der Präsentation der Angebote im Internet auf Amazon mit denen der Abgemahnte gegenüber der Natura Balance UG unlauteren Wettbewerb bestreite, heißt es in dem Abmahnschreiben vom 2.9.2015.

 

Gegenstand der Abmahnung Natura Balance UG

Konkret ginge es um eine Widerrufsbelehrung, welche in diversen Amazon-Angeboten vom Abgemahnten bereitgehalten werde. In dem Abmahnschreiben wird sodann ein Beispiel zu einer ASIN genannt und das Angebot per Screenshot dargestellt. Der Abgemahnte soll mit diesem Angebot gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Unter Widerrufsbelehrung mache er unter dem Abschnitt „detaillierte Verkäuferinformationen“ Angaben, welche den gesetzlichen Vorgaben nicht genügen würden. Es wird moniert, dass die Belehrung erst in dem „detaillierten Verkäuferinformationen“ erfolge. Um zu diesem Abschnitt zu gelangen, müsse der Verbraucher zunächst im Rahmen der Artikelbeschreibung auf den Verkäufernamen klicken und sodann in dem neuen Fenster in dem Link „detaillierte Verkäuferinformationen“. Dies genüge den gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufbelehrung nicht, da der Verbraucher vor dem Bestellvorgang gerade nicht zwingend diese Informationen zur Kenntnis nehme und damit nicht belehrt werde.

 

Was tun bei einer Natura Balance UG Abmahnung?

Jedenfalls genüge die Darstellung des Abgemahnten nicht den gesetzlichen Vorgaben, da diverse Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden würden. Sodann wird dann auf das Muster-Widerrufsformular Bezug genommen, sowie auf weitere nach Art. 246 EGBGB zu erteilende Informationspflichten. Artikel 246 EGBGB stelle eine Marktverhaltensregelung dar. Der Abgemahnte verstoße gegen die §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 246 EGBGB. Als Mitbewerberin sei die Abmahnerin gegenüber dem Abgemahnten berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit der Abmahnerin läge vor.

 

Die Forderungen der Rechtsanwälte Am Kreuztor für die Natura Balance UG

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 9.9.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 16.9.2015 soll er Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000 EUR, mithin 966,60 EUR erstatten. Sachbearbeiterin des Abmahnschreibens ist Rechtsanwältin Deborah Stutznäcker. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt. Eine solch vorformulierte Erklärung sollte niemals ungeprüft einfach unterzeichnet werden. Sollten auch Sie eine Abmahnung der Natura Balance UG erhalten haben, dann können Sie sich wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung und Prüfung der Abmahnung gern an mich wenden.

Abmahnung Natura Balance UG

wegen fehlerhafte Darstellung der Widerrufsbelehrung in Amazon-Angebot

vertreten durch Rechtsanwälte Am Kreuztor

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.