Gegenstand der Abmahnung

Bezüglich einer Abmahnung der Tupperware Deutschland GmbH aus Frankfurt am Main durch die Kanzlei Hoffmann aus Friedrichsdorf vom 17.12.2014 wurde ich um Rat gebeten. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, als privater Verkäufer auf der Auktionsplattform eBay, Tupperware-Produkte zum Verkauf angeboten und dabei insgesamt 4 Fotos aus dem Marketing-Material der Tupperware Deutschland GmbH unerlaubt/ rechtswidrig verwendet zu haben.

 

Rechtsanwältin Christina Hoffmann

 

Rechtsanwältin Christia Hoffmann geht ohne jeden Zweifel davon aus, dass der Abgemahnte die Bilder von der offiziellen Website www.tupperware.de übernommen/ kopiert hat. Dabei spiele es keine Rolle, aus welcher Quelle der Abgemahnte die Fotos bezogen hat – auch wenn die Fotos etwa aus der Bildersuche von Google oder von anderen eBay-Angeboten übernommen wurden.

 

Nach eigenen Angaben wurden der Tupperware Deutschland GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte der Aufnahmen von den jeweiligen Fotografen eingeräumt. Der Abmahner habe zu keinem Zeitpunkt seine Zustimmung zur Verwendung bzw. zur Bearbeitung erteilt.

 

Abmahnung Tupperware Deutschland GmbH

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 06.01.2015,12:00 Uhr eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei und ist lediglich noch mit aktuellem Datum und Unterschrift zu vervollständigen.

 

In den weiteren Ausführungen der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass man sich in dem beigefügten Entwurf nur auf die konkret genannten Bildrechtsverstöße bezogen hat, eine unbefugte Verwendung anderer Fotografien von der Tupperware Deutschland GmbH jedoch ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Sollte eine Unterlassungserklärung erst nach der gesetzten Frist eingehen, z.B. weil sie direkt an die Tupperware Deutschland GmbH adressiert wurde, so hat der Abgemahnte damit zu rechnen, dass bereits ein gerichtliches Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ihn eingeleitet worden ist.

 

Tupperware Deutschland GmbH Abmahnung

 

Sodann wird ein Schadensersatzbetrag für die unerlaubte Nutzung der Bilder gefordert. Bei der Berechnung lehnt man sich angeblich an die tatsächlich entstehnde Lizenzgebühr der 4 Bilder. Zunächst wird ein Wert zugrunde gelegt, der einer einmonatigen Nutzung entspricht, somit von einem Betrag in Höhe von 100,00 € pro Bild, insgesamt 400,00. Es wird sodann davon ausgegangen, dass bei der Lizenzierung mehrerer Bilder eine Reduzierung vereinbart worden wäre, sodass dieser Schadensersatzbetrag um 10% reduziert wird, somit auf 360,00 €. Sofern der Abgemahnte umgehend eine Unterlassungserklärung abgibt und die geforderten Kosten zahlt, ist die Tupperware Deutschland GmbH dazu bereit, den Schadenersatzbetrag auf 252,00 € zu beschränken.

 

Des weiteren wird aufgefordert, die geschuldeten Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 124,00 € zu zahlen. Bei dieser Berechnung wurde ein angeblich reduzierter Streitwert, von nur 1.000,00 €, zu Grunde gelegt. Die Zahlung der Gesamtkosten in Höhe von 376,00 € ist bis zum 06.01.2015 zu leisten.

Abmahner: Tupperware Deutschland GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwältin Christia Hoffmann

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.