Gegenstand der Abmahnung

Herr Alexander Savin hat mit Schreiben vom 19.05.2015 durch Rechtsanwalt Dr. iur. Hans G. Müsse, Bismarckstraße 3, 72379 Hechingen-Beuren, eine Abmahnung wegen der Verletzung der Urheberrechte an einem Lichtbild aussprechen lassen. Auf der Website des Abgemahnten befände sich ein Lichtbild, an dem Herr Alexander Savin das alleinige Urheberrecht habe. Dies könne notfalls auch gerichtlich unter Beweis gestellt werden, so Rechtsanwalt Dr. iur. Hans G. Müsse. Das streitgegenständliche Lichtbild wird sodann in der Abmahnung abgebildet. Dieses Lichtbild habe Herr Alexander Savin dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons unter den Bedingungen einer dort genau benannten freien Lizenz zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Der Abgemahnte habe diese Lizenzbedingungen nicht eingehalten. Ein Lizenzvertrag sei damit nicht zu Stande gekommen, die Nutzung des Lichtbildes erfolge daher rechtswidrig. Rechtsanwalt Dr. iur. Hans G. Müsse führt sodann aus, dass insbesondere auch das Namensnennungsrecht des Urhebers gem. § 13 UrhG vom Abgemahnten verletzt worden sei. Herr Alexander Savin sei als Fotograf bei Wikimedia Commons namentlich angegeben.

 

Die Ansprüche in der Abmahnung Alexander Savin

Aufgrund dieses Verhaltens lägen Verstöße des Abgemahnten gegen die §§ 13, 15, 19 a UrhG vor. Er habe sein Verhalten zu unterlassen, § 97 UrhG. Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, bis zum 26.05.2015 eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung abzugeben und Auskunft über Art und Umfang der Bildnutzung zu erteilen. In der Abmahnung werden sodann die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Herrn Alexander Savin aufgeschlüsselt. Insgesamt geht es um eine Summe von 734,75 EUR, welche sich aus 200,00 EUR Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr, 200 EUR Schadensersatz wegen Verletzung des Namensnennungsrechts, 261,30 EUR aufgrund einer 1,3 Geschäftsgebühr, 20,00 EUR Auslagenpauschale, 53,45 EUR Mehrwertsteuer zusammensetzt. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gilt ebenfalls für die Zahlung, so Rechtsanwalt Dr. iur. Hans G. Müsse.

 

Die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Ebenfalls liegen der Abmahnung ein Screenshot der streitgegenständlichen Website und eine beglaubigte Abschrift einer Vollmacht des Herrn Alexander Savin vom 18.05.2015 bei.

 

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Lichtbildern kommt es im Anschluss an die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung häufig zu Problemen, insbesondere dann, wenn vom Abgemahnten vergessen wurde, das Lichtbild überall zu entfernen. Nicht selten kommt es vor, dass der Abgemahnte nur z. B. den Link auf der Website entfernt, das Lichtbild selbst aber auf dem Server belässt. Dies könnte dann die fatale Folge haben, dass das Lichtbild vom Server noch abrufbar und damit öffentlich zugänglich ist, was ein Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung darstellen würde. Die Folge wäre eine erneute Abmahnung, eine erneute Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und leider auch die Forderung einer Vertragsstrafe.

 

Daher ist absolute Vorsicht geboten, wenn es um Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild, wie vorliegend, geht.

Abmahnung Alexander Savin

wegen Urheberechtsverletzung an einem Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Hans G. Müsse

Stand: 05/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.