Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hat die Firma Lory Germany Trading GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alaaeddin Salloum durch Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin am 06.04.2016 aussprechen lassen.

 

Die Abmahnung der Firma Lory Germany Trading GmbH

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin informiert, dass seine Mandantin stationär als auch über die Internetplattformen Amazon und eBay Haushaltswaren und Kleidungsartikel, unter anderem Schuhe, veräußern würde und daher mit dem Abgemahnten im Wettbewerb stehen würde. Als Mitbewerberin sei sie daher berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Der Abgemahnte würde im Wege des Fernabsatzes über die Internetplattform eBay ebenfalls Schuhe anbieten. Dieser Verkauf würde als privater Anbieter erfolgen. Es wird in dem Abmahnschreiben sodann ausgeführt, dass der Abgemahnte über 120 Anzeigen inserieren würde, überwiegend Schuhe. Bei den letzten nachweisbaren 200 Transaktionen als Verkäufer habe der Abgemahnte immer wieder, neben Kleidungsartikeln, Schuhe veräußert. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher ausfallen. Es könne hierbei nicht mehr von einem haushaltsüblichen Verkauf ausgegangen werden. Aufgrund der Menge und der Anzahl sowie der Sorte der von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen. Als gewerblicher Verkäufer habe er damit gegen folgende wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen:

 

Zum einen würde der Abgemahnte den Käufern keine Widerrufsbelehrung erteilen. Zum anderen würde er den Käufern aufgrund einer fehlenden Anbieterkennzeichnung nicht mitteilen, mit wem der Vertrag zu Stande kommen würde.

 

Aufgrund der unterlassenen Informationen würde ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nach §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG vorliegen.

 

Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die vorgenannten Verstöße einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Göktekin weist darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine strafbewehrte Erklärung die Wiederholungsgefahr in ausreichender Weise ausschließen würde und dass es nicht ausreiche, die gerügten Punkte einfach zu ändern.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens 15. April 2016, 12:00 Uhr abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Göktekin in Höhe von 745,40 EUR netto (Gegenstandswert: 10.000 EUR) bis zum 20.04.2016 zu zahlen.

Abmahnung Lory Germany Trading GmbH

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 06/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.