Gegenstand der Abmahnung

Am 01.09.2016 hat Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin eine Abmahnung im Auftrag von Herrn Osman Özkan aussprechen lassen. Herr Osman Özkan veräußere über die Internetplattform eBay u.a. Schmuck, so die Aussage in dem Abmahnschreiben. Da der Abgemahnte im Wege des Fernabsatzes über die Internetplattform eBay ebenfalls Schmuck anbiete, bestehe zwischen den Parteien ein Wettbewerbsverhältnis.

 

Das Abmahnschreiben Osman Özkan

Die Verkäufe des Abgemahnten erfolgten unter Anmeldung als privater Anbieter bei eBay. Der Abgemahnte würde über 20 Anzeigen zugleich inserieren, so die Ausführungen von Rechtsanwalt Levent Göktekin. Bei dessen letzten nachweisebaren Transaktionen als Verkäufer habe der Abgemahnte immer wieder Schmuckstücke veräußert. Es könne nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden. Aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen. Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

 

Der Abgemahnte teile den Käufern keine Widerrufsbelehrung mit. Nach § 312 c Abs. 1 BGBG i.V.m. Art. 246 EGBGB habe der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Darüber hinaus wird dem Abgemahnten vorgehalten, aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung dem Käufer nicht mitzuteilen, mit wem der Vertrag zustande kommt. Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehe die Pflicht ein ausreichendes Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung zu hinterlegen.

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin fordert nun im Auftrag von Osman Özkan von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der durch seine Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ende am 13.09.2016 12:00 Uhr, das Zahlungsziel sei der 16.09.2016. Es wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert, die nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 € berechnet werden. Der Zahlbetrag beträgt daher 745,40 €.

Abmahnung Osman Özkan

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.