Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Firma Imexi, Inhaberin Marita Amrath, aus Mönchengladbach vom 02.02.2015 vor. Diese wurde durch Rechtsanwalt Oliver Spies ausgesprochen. Die Abmahnerin vertreibt über die Verkaufsplattform eBay Waren aus dem Bereich Business & Industrie wie z.B. Reizstromgeräte und Stimulatoren an private Endverbraucher. Der Abgemahnte vertreibe gleichfalls Waren aus diesem Bereich über eBay.

 

Abmahnung Marita Amrath (Firma Imexi) erhalten?

 

Es sei nunmehr durch die Abmahnerin festgestellt worden, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoße. Er habe die Verbraucher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise über das Widerrufsrecht belehrt. Der Abgemahnte habe weder über die Fristen und Bedingungen zur Ausübung des Widerrufsrechtes, die Anschrift, die Widerrufsfolgen noch über das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts belehrt. Zudem fehle die vorgeschriebene Muster-Widerrufsbelehrung, die er als Verkäufer dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen hat.

 

Des weiteren sei der Abgemahnte verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich über die einzelnen technischen Mittel, die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Hinzu komme seine Verpflichtung, darüber zu belehren, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist und wie dieser mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann. Dies habe der Abgemahnte unterlassen, weshalb ihm nunmehr ein Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zur Last gelegt wird.

 

Marita Amrath Abmahnung durch Oliver Spies Rechtsanwalt

 

In dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte zudem gerügt, es unterlassen zu haben, in seinen Angeboten einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts zu hinterlassen. Insoweit komme er seiner Informationspflicht nicht nach.

 

Auf das Batteriegesetz habe der Abgemahnte auch nicht hingewiesen. Gem. § 18 BattG haben Verkäufer von Batterien bzw. Geräten die Batterien enthalten, ihren Kunden darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können, dass der Endverbraucher zur Rückgabe der Altbatterien gesetzlich verpflichtet sei und welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Abs. 1 und die Zeichen nach § 17 Abs. 1 haben.

 

Auch ein Verstoß gegen die Informationspficht nach § 5 TMG habe die Firma Imexi feststellen müssen. Der Abmahner belehre den Verbraucher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über seine Identität. Nach § 5 TMG sind neben den Angaben zum Vor- und Nachnamen, die Anschrift sowie eine Angabe, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglicht, einschließlich Adresse der elektronischen Post, zu hinterlegen. Die Angabe einer Telefonnummer gehöre nunmehr ebenfalls in die Pflichtangaben, so die Ausführungen des Rechtsanwalts Spies.

 

Garantiewerbung wird abgemahnt

 

Zudem werbe der Abgemahnte mit dem Hinweis „direkt vom Hersteller mit 3 Jahren Garantie“. Diese Erklärung genüge jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es fehle ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Ferner fehle die Angaben zum Inhalt und Geltendmachung der Garantie, insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

 

Aufgrund der Verstöße stünden der Firma Imexi Unterlassungsansprüche zu. Um die Wiederholungsgefahr auszuschließen, bestehe die Firma Imexi auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 16.02.2015. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird dem Abmahnschreiben beigefügt.

 

Zudem sei der Abgemahnte zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Diese berechnet Rechtsanwalts Oliver Spies nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 €. Der zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf 865,00 €. Dieser Betrag ist bis zum 18.02.2015 zu zahlen.

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 7 Seiten und die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung füllt nochmals ganze 3 Seiten.

Abmahner:Marita Amrath

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Oliver Spies

Gegenstand der Abmahnung: Widerrufsbelehrung

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.