Gegenstand der Abmahnung

Am 1.11.2017 haben die Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen, Ulzburger Straße 356d, 22846 Norderstedt im Auftrag von Herrn Helge Glindmeyer eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet worden ist das mir vorliegende Abmahnschreiben von Rechtsanwältin und Notarin Sonja Richter. Hintergrund sei das Täuschen über die Gewerblichkeit der Angebote des Abgemahnten bei eBay.

 

Fehlen von Widerrufsbelehrung und Hinweis auf OS-Plattform führen zu Abmahnung

Die Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen teilen mit, dass ihr Mandant gewerblicher Verkäufer von Automobilia, insbesondere Autoprospekten und Autopressemappen (in Papierform und auf USB-Sticks) sei und diese unter anderem auch über die Plattform eBay anbiete. Der Abgemahnte würde ebenfalls bei eBay Automobilia verkaufen, insbesondere Autoprospekte. Dabei trete er als privater Verkäufer auf. Konsequenterweise würden die Angebote des Abgemahnten auch keine Widerrufsbelehrung erhalten und er schließe die Gewährleistung aus.

 

Entgegen seiner eigenen Angabe seiner eigenen Angaben sei er jedoch nicht als Privatverkäufer, sondern als gewerblicher Händler zu qualifizieren. Dieses ergebe sich insbesondere aus der Anzahl seiner Verkäufe und Bewertungen und der dadurch erzielten Umsätze. So habe der Abgemahnte allein im letzten Monat 484 Bewertungen als Verkäufer erhalten, also mindestens 484 Verkäufe getätigt. In den vergangenen zwölf Monaten seien dies sogar 1.238 Verkäufe gewesen. Dabei habe er nach einer Umsatzanalyse in der Zeit vom 7.10.2017 bis 25.10.2017, also innerhalb von nur 2,5 Wochen einen Umsatz in Höhe von 1.032,50 € erzielt, so die Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen.

 

Er würde dabei nahezu ausschließlich Automobilia, insbesondere Autoprospekte umsetzen. Seine Tätigkeit sei daher eindeutig auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet und damit als gewerblich zu qualifizieren. Als gewerblicher Händler sei er dazu verpflichtet, über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu belehren. Eine derartige Belehrung sei in den Angeboten des Abgemahnten jedoch nicht enthalten. Darüber hinaus sei er als gewerblicher Händler dazu verpflichtet, auf die Plattform für Onlinestreitigkeiten hinzuweisen. Auch dieser Hinweis fehle, so Rechtsanwältin und Notarin Sonja Richter im Auftrag von Herrn Helge Glindmeyer.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens begehe somit eine unlautere wettbewerbliche Handlung, die gemäß § 3 UWG unzulässig sei. Herr Helge Glindmeyer sei Mitbewerber und habe daher gemäß § 8 UWG gegen ihn einen Anspruch auf künftige Unterlassung dieses unlauteren Verhaltens sowie auf Schadensersatz.

 

Er werde aufgefordert, bis zum 10.11.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes habe er zudem die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen zu tragen. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 25.000 € mit einem Nettobetrag von 1.044,40 € beziffert werden und seien zahlbar bis zum 15.11.2017.

Abmahnung Helge Glindmeyer

wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen

Stand: 11/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.