Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung relaxdays GmbH? Mir liegt eine Abmahnung von der relaxdays GmbH aus Halle durch die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte aus Göttingen vom 10.11.2014 vor. Es geht um einen angeblichen Wettbewerbsverstoß auf amazon.de. Bearbeitet wird die Angelegenheit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sascha John.

 

Abmahnung relaxdays GmbH | VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

 

Hintergrund der Abmahnung ist ein Angebot bezüglich des Produkts „Relaxdays Türpuffer / Türstopper im Edelstein-Design 7×9 cm“. Dieser wird im Auftrag der relaxdays GmbH prodziert, importiert und vertrieben. Der Abgemahnte hat sich nunmehr diesem erstellten Produktangebot angehängt. Es wurde sodann durch die relaxdays GmbH ein Testkauf durchgeführt und festgestellt, dass es sich nicht um dasjenige Produkt handelt, welches von der relaxdays GmbH stammt. Die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsnwälte gehen daher von einer Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG aus und fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 17.11.2014, 12:00 Uhr.

 

Auf die relaxdays GmbH Abmahnung richtig antworten.

 

Die Abmahnung besteht aus 3 Seiten. Als vierte Seite ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der Abgemahnte u.a. auch zur Zahlung einer 1,5-fachen Rechtsanwaltsgebühr nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € zzgl. Auslagen, mithin einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.764,50 € verpflichten soll.

 

Sprechen die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte auch noch für andere Auftraggeber Abmahnungen aus?

 

Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt. Neben Rechtsanwalt Sascha John sind noch folgende weitere Rechtsanwälte in der Kanzlei tätig. Dr. Michael Vockenberg, Dr. Alexander Schneehain, Dr. Sebastian Melz, Hartmut Hähnel, Maximilian Suchfort und Fabian Leißring. Im Internet sind die Kollegen unter www.vsm-rae.de zu finden.

 

Erfahrung von Rechtsanwalt Gerstel mit der relaxdays GmbH Abmahnung

 

Ich habe erst eine Abmahnung der relaxdays GmbH bearbeitet. Leider hatte sich der Abgemahnte hier erst nach Fristablauf an mich gewandt. Auf meine BItte um Fristverlängerung wurde auch promt geantwortet. Das Sekretariat von Rechtsanwalt Sascha John teilte mir fairerweise mit, dass beim Landgericht München I ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden sei. Dieser Beschluss liegt mir derzeit (Stand 2.12.2014) noch nicht vor. Die relaxdays GmbH scheint die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche daher konsequent durch die Kanzlei VSN Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte auch zu verfolgen. Dies ist konsequent.

 

Ich halte Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

Abmahner: relaxdays GmbH

Vertreter des Abmahners: VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung: Wettbewerbsverstoß

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.