Gegenstand der Abmahnung

Die Firma Revell GmbH hat am 26.11.2015 durch die Rechtsanwälte Meissner Bolte & Partner GbR, Widenmayerstraße 47, 80538 München eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

In dem mir vorliegenden Schreiben teilt der unterzeichnende Rechtsanwalt Andreas Kabisch mit, dass die Sozietät die Revell GmbH in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere in Urheberrechtssachen ständig beraten und vertreten würde. Weiter heißt es, dass die Abmahnerin ein besonders in Deutschland bekanntes Unternehmen sei, dessen Geschäftsgegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Plastikmodellbausätzen, Fertigmodellen und entsprechendem Zubehör sei.

 

Abmahnung der Revell GmbH erhalten?

Die Firma Revell GmbH sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte sowohl auf seiner Internetseite als auch auf der Internetplattform eBay Blechschilder zum Verkauf anbiete, u.a. auch vier, die in der Abmahnung als Screenshot dargestellt sind.

 

Dem Abgemahnten wird geschrieben, dass er sicherlich wisse, dass die Revell GmbH ihre Modellbausätze in bestimmten Aufmachungen anbiete, die besonders und individuell gestaltet bzw. illustriert seien. Referenzbilder zu den Verpackungen der Abmahnerin seien als Anlage beigefügt.  Bereits eine einfache Gegenüberstellung der jeweiligen Darstellungen zeige, dass der Abgemahnte die Illustrationen der Rechteinhaberin teilweise einschließlich der Verpackungsgestaltung kopiere und die Motive auf dessen Blechschildern verwendet habe.

 

Die Rechtsanwälte Meissner Bolte & Partner informieren, dass der Vertrieb der von dem Abgemahnten angebotenen Blechschilder mit den Illustrationen der Revell GmbH in höchstem Maße wettbewerbswidrig sei und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Abmahnerin verletze. Ihre Mandantin sei Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Abbildungen. Wie bereits ausgeführt seien diese Motive Teil der Illustrationen für Modellbausätze, die die Abmahnerin seit Jahren erfolgreich vertreibe. Durch die Nutzung der Illustrationen verletze der Abgemahnte insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Verarbeitungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Revell GmbH. Zudem liege sowohl eine Herkunftstäuschung als auch eine Ausnutzung der Wertschätzung sowie eine Irreführung vor.

 

Ansprüche der Revell GmbH in der Abmahnung

Rechtsanwalt Kabisch lässt verlautbaren, dass seiner Mandantin u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Abmahnkosten zustehen würden. Angesichts dessen werde der Abgemahnte aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf als Anlage beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 03.12.2015 an die Rechtsanwälte Meissner Bolte und Partner zurückzusenden.

 

Innerhalb derselben Frist werde der Erklärung entgegengesehen, dass der Abgemahnte zu Gunsten der Abmahnerin seine Schadensersatzpflicht anerkenne. Ferner sei er verpflichtet, umfänglich Auskunft zu erteilen.

Abmahnung Revell GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Bildern bei Fertigung von Blechschildern

vertreten durch Rechtsanwälte Meissner Bolte & Partner

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.