Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung von Herr Götz Balandis aus Rostock durch die Rechtsanwälte Richard & Kempcke (Internetrecht-Rostock.de) vom 24.11.2014 vor. Es geht um zwei Lichtbilder einer Spielzeug-Nähmaschine, dessen Urheber Herr Götz Balandis sein soll. Die Angelegenheit wird von Rechtsanwältin Elisabeth Vogt bearbeitet, die ebenfalls in der Kanzei tätig ist.

 

Abmahnung Götz Balandis

 

Der Abgemahnte soll die besagten Lichtbilder auf der Plattform eBay ohne Zustimmung genutzt haben. Er wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, Erstattung der Rechtsverfolgungskosten sowie zur Auskunft und Zahlung von Schadensersatz aufgefordert.

 

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bis zum 01.12.2014, 12:00 Uhr gefordert.

 

Bezüglich der Rechtsverfolgungskosten wird ein Gesamt-Gegenstandswert von 6.000,00 € zugrunde gelegt.  Dies ergibt einen Zahlungsbetrag in Höhe von 480,20 €. Als Schadensersatz wird jeweils ein Betrag in Höhe von 150,00 € festgelegt, insgesamt 300,00 €. Die Zahlungsfrist wird auf den 08.12.2014 gesetzt.

 

Götz Balandis Abmahnung

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 5 Seiten. Zum Schluss ist eine auf den 19.11.2014 datierte Vollmacht beigefügt.

 

Richard Kempcke Rechtsanwälte (Internetrecht-Rostock)

 

Die Rechtsanwälte Richard Kempcke, Richard Wagner Str. 14, 18055 Rostock bestehen aus Rechtsanwalt Johannes Richard (seit dem 30.6.1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen), Rechtsanwältin Elisabeth Vogt (seit dem 6.5.2009 aös rechtsanwältin zugelassen) und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (zugelassen am 19.2.2005 zur Rechtsanwaltschaft).

Abmahner: Götz Balandis

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Richard & Kempcke 

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.