Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Richter Süme, Gertigstraße 28, 22303 Hamburg im Auftrag der JuTRADO UG vom 26.10.2015 habe ich vorliegen. Gegenstand dieser Abmahnung ist das Bewerben von alkoholischen Produkten unter der Bezeichnung „wohltuend“.

 

Hierin liege eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe bzw. irreführende Angabe vor.

 

Der Abgemahnte und die Abmahnerin vertreiben über das Internet u.a. Spirituosen an Letztverbraucher und würden somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, so Rechtsanwalt Patrick Richter, der Sachbearbeiter der Abmahnung.

 

wohltuend nach EU Health Claims Verordnung unzulässig

Nach der EU Health Claims Verordnung (VO-(EG) 1924/2006) dürften Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 %Vol. keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Weiterhin seien bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr 1,2 % Vol. nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehalts oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen würden (Kapitel II, Art. 4, Abs. 3). Ebenso seien Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden wie z.B. „appetitanregend“, „wohltuend“ oder „bekömmlich“ i.S.v. Art. 10, Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig seien.

 

Darüber hinaus seien Angaben, die geeignet seien, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol verleiten würden, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S.v. § 11, Abs. 1 LFGB zu prüfen, heißt es sodann weiter.

 

Die Werbung des Abgemahnten für dessen Erzeugnisse entspreche somit nicht den Anforderungen der Health Claims Verordnung. Abgemahnt wird, dass der Abgemahnte mit den folgenden Aussagen werben würde: „Unser Edel-Kümmel bekommt gut und wirkt besonders wohltuend bei kräftigen Speisen.“ und „Unser Tafel Kümmel bekommt gut und wirkt besonders wohltuend bei kräftigen Speisen.“

 

Kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte soll bis zum 03.11.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, mit dem er sich verpflichten soll, die Werbung mit den oben genannten Aussagen zu unterlassen.

 

Darüber hinaus wird der Abgemahnte mit der vorliegenden Abmahnung im Auftrag der JuTRADO UG aufgefordert, die Kosten der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR (984,60 EUR netto) bis zum 10.11.2015 zu zahlen. Rechtsanwalt Richter weist an dieser Stelle darauf hin, dass der Geschäftswert bei Verstößen gegen die Health Claims Verordnung der Geschäftswert relativ hoch angesetzt werden würde, er aber sehr zurückhaltend von einem Wert in Höhe von lediglich 20.000 EUR ausgehen würde.

 

Sodann wird der Hinweis erteilt, dass auch in dem Fall, dass die Kostenerstattung nicht oder gekürzt vorgenommen werden würde, eine sofortige gerichtliche Geltendmachung erfolgen werde, ebenso, wie hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs, würde die gerichtliche Auseinandersetzung in Hamburg vor dem Landgericht geführt werden. Insoweit wird auf die Zuständigkeitsregelungen in den §§ 13 und 14 UWG verwiesen.

Abmahnung JuTRADO UG

wegen Verkauf von alkoholhaltigen Getränken mit der Bezeichnungwohltuend

vertreten durch Rechtsanwälte Richter Süme

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.