Gegenstand der Abmahnung

Am 10.03.2016 hat die Rinelli GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Nicola Rinelli, durch Rechtsanwalt Markus Zöller, Kanzlei in der Innenstadt, Salzstraße 46, 48143 Münster eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Hierin teilt der Rechtsanwalt der Abmahnerin mit, dass sowohl der Abgemahnte als auch seine Mandantschaft gewerblich Artikel aus dem Sortiment Wein- und Holzkisten vertreiben würden und es sich somit um Mitbewerber i.S.d. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG handeln würde.

 

Gegenstand der Abmahnung Rinelli GmbH

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Markus Zöller schreibt, dass ihm ein Angebot des Abgemahnten vorliege, mit dem sich dieser unlauter im Wettbewerb verhalten würde, indem er gegen Informationspflichten verstoßen würde.

 

Als gewerblicher Händler im Fernabsatz habe er gemäß § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m. Artikel 246 a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB neben seiner im Angebot befindlichen Belehrung bezüglich des Bestehens oder Nichtbestehens eines Widerrufsrechts, der Einzelheiten der dementsprechenden Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem das Widerrufsverlangen zu erklären sei, der Widerrufsfrist und deren Beginn, der Ausübungsmodalitäten, sowie insbesondere bezüglich der Rechtsfolgen des Widerrufs, dem Verbraucher auch ein Muster-Widerrufsformular an die Hand zu geben, welches er anstatt seiner eigenhändig verfassten Erklärung für die Geltendmachung des ihm zustehenden Widerrufsrechts nutzen könne.

 

Im Fernabsatz sei die Hingabe eines solchen Formulars zwingend. Dem Verbraucher sei in verständlicher Art und Weise vor Abgabe seiner Vertragserklärung eines solches zur Verfügung zu stellen, so Rechtsanwalt Zöller.

 

Der Abgemahnte würde in dem monierten Angebot kein Muster-Widerrufsformular aufführen, so dass er gegen die entsprechende gesetzliche Vorschrift verstoßen würde.

 

Die Nichtaufführung eines Muster-Widerrufsformulars im Rahmen der Widerrufsbelehrung könne dazu führen, dass der Verbraucher ihm nützliche Rechte nicht ausübe, bei deren Ausübung auf Seiten des Abgemahnten Kosten oder Umstände entstehen könnten (beispielsweise: Logistikkosten, Abnutzung der Ware etc.), sodass ihm insoweit hieraus ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil gegen seinen rechtstreuen Mitbewerbern erwachsen würde, was wiederum zu einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führen würde.

 

Die der Rinelli GmbH aus den oben genannten Gesetzesverstößen zustehenden Unterlassungsansprüche würden bekanntlich nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des BGH nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können. Zur Abgabe einer solchen Erklärung würde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 17.03.2016, 12 Uhr gesetzt werden.

 

Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sei der Abgemahnte darüber hinaus verpflichtet, der Abmahnerin die entstandenen Rechtsanwaltskosten für die vorliegende Abmahnung zu erstatten. Die sich an dem Wettbewerbsverstoß orientierende Kostenaufstellung nach Maßgabe einer 1,3-fachen Gebühr gemäß den §§ 2, 13 RVG´04 Nr. 2300 VV, zzgl. der Auslagen würde nach einem Streitwert von 20.000 € berechnet werden. Die sich hierdurch ergebende Gebührenforderung in Höhe von 984,60 EUR sei zahlbar bis zum 24.03.2016.

 

Rechtsanwälte Markus Zöller würde bereits jetzt darauf hinweisen, dass, sollte es zu einem isolierten Rechtsstreit bezüglich der Kosten der Abmahnung kommen, seine Mandantin in der Wahl des anzurufenden Landgerichts frei sei, da vor dem Hintergrund der im Internet begangenen Verstöße eine bundesweite örtliche Zuständigkeit gegeben sei.

Abmahnung Rinelli GmbH

wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular

vertreten durch Rechtsanwalt Markus Zöller

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.